vhw Mitteilungen

hier finden Sie Inhaltsverzeichnisse älterer Ausgaben der vhw-Mittelungen

2023

Warnstreik- und Protestaktion des dbb rlp am 4. Dezember in Mainz (07.12.2023)

Aktualisierung vom 07.12.2023:
Der dbb rlp rief dazu auf am Montag, 4. Dezember 2023, im Rahmen eines Warnstreik- und Protesttags eine dbb Demonstration in Mainz durchzuführen.

Der vhw rlp war bei der großen Streikaktion des dbb rlp in Mainz am 04.12.2023 dabei!
dbb Tarifchef Volker Geyer kritisierte bei der Kundgebung in Mainz die Verschleppungstaktik der Tarifgemeinschaft der Länder: „Mit großer Deutlichkeit haben die Arbeitgeber der Länder den Gewerkschaften und den Beschäftigten bislang vermittelt, dass sie eine Konkurrenzfähigkeit des Tarifvertrages der Länder nicht nur für schwer erreichbar halten, sondern Konkurrenzfähigkeit erst gar nicht anstreben.“ Wer im Zweifel der billigen Lösung den Vorrang gebe, verspiele das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen und setze die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge aufs Spiel. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen hier in Mainz deutlich, dass sie dafür kein Verständnis haben und in der bevorstehenden dritten Verhandlungsrunde einen Durchbruch erwarten, der vernünftige Zukunftsperspektiven bietet.“ Die Landesvorsitzende des dbb rlp Lilli Lenz forderte die Arbeitgeberseite auf, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben: „Unsere Forderungen liegen auf dem Tisch. Der Ländertarifvertrag ist in vielen Teilen nicht mehr wettbewerbsfähig. Der verlorene Boden im Konkurrenzkampf ums Personal muss schnell gutgemacht werden durch ein attraktives Verhandlungsergebnis in Potsdam.“

Quelle: www.dbb.de/artikel/das-vertrauen-nicht-verspielen.html


Nachricht vom 08.11.2023:
Wie Sie aus den Nachrichten erfahren haben, hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 2./3. November 2023 zur Einkommensrunde 2023 kein Angebot vorgelegt. Um den Druck zur dritten und geplant letzten Verhandlungsrunde vom 7. bis 9. Dezember 2023 weiter zu erhöhen, erteilt der dbb für die Zeit vom 4. November 2023 bis einschließlich 7. Dezember 2023 die grundsätzliche Freigabe zu jeweils eintägigen Arbeitskampfmaßnahmen (Warnstreiks und Demonstrationen).

Der dbb rlp möchte unter dem Eindruck der ergebnislosen zweiten Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) zusammen mit dem dbb Geschäftsbereich Tarif am Montag, dem 04. Dezember 2023 im Rahmen eines Warnstreik- und Protesttags eine dbb Demonstration in Mainz durchführen.

Weitere Informationen, Rundschreiben, Flyer etc. wurde den vhw rlp Mitgliedern per Mail zugesendet.

Wahl des Landesvorstands vhw rlp (27.11.2023)

Am Freitag, den 24. November 2023, wurde ein neuer vhw rlp Landesvorstand in der 48. Landesvertreterversammlung gewählt.

Wir gratulieren:

Dr. Beate Hörr (Vorsitzende des Landesvorstands) (Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
Dr. Martin Fislake (Stellv. Landesvorsitzender) (Universität Koblenz-Landau)
Prof. Dr. Susanne Griebsch (Zweite stellv. Landesvorsitzende und Schatzmeisterin) (Hochschule Mainz)
Prof. Dr. Manfred Berres (Beisitzer) (Hochschule Koblenz)
Univ.-Prof. Willi Petter (Beisitzer) (Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
Dr. Thomas Schmidts (Beisitzer) (LEIZA)

Wir bedanken uns bei Dr. Michael Müller-Karpe (LEIZA) für seine jahrelange Mit- und Zusammenarbeit im Landesvorstand!

Würdigung
Ehrenvorsitzender des vhw rlp verstorben (06.11.2023)

Prof. Dr. Peter-Eberhard Beckmann, geb. 20. Juni 1931 in Münster, gestorben am 13. Oktober 2023 in Mainz.

Seit 1962 war Peter Beckmann Professor der Theoretischen Physik an der JGU, außerdem Vizepräsident der JGU sowie lange Jahre Ombudsmann für wissenschaftliches Fehlverhalten an der Mainzer Universität. Peter Beckmann kam aus Überzeugung und Notwendigkeit von gewerkschaftlicher Arbeit zu uns in den vhw rlp. Für den vhw war Prof. Beckmann ein absoluter Glücksfall, weil er nicht nur innerhalb der Universität einen hohen Bekanntheitsgrad hatte, sondern auch in mehreren wissenschaftlichen Institutionen außerhalb und wegen seiner außerordentlichen Persönlichkeit, geprägt von Bescheidenheit, Religiösität, Pflichtbewusstsein und Sachlichkeit. Die vielen Huldigungen zu seinem 90. Geburtstag in der Allgemeinen Zeitung und woanders zeigten seine Beliebtheit und sein Ansehen in den jeweiligen Fachgesellschaften.

Der vhw rlp wird im ein ehrendes Andenken bewahren.

Informationen zur anstehenden Beitragserhöhung in der privaten Pflegeversicherung für Beamte und Versorgungsempfänger*innen (23.10.2023)

Der dbb möchten vorab über die zum 1. Januar 2024 anstehende Beitragsanpassung in der Privaten Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte (PVB) informieren.

Hintergrund
Beitragsanpassungen in privaten Versicherungen erfolgen nicht automatisch jährlich, sondern durch eine festgestellte Ausgabenentwicklung in der jeweiligen Versicherung. Nachdem die Beiträge im Bereich der privaten Pflegeversicherung für Beamte und Versorgungsempfänger*innen zweieinhalb Jahre nicht gestiegen sind, wird nunmehr eine spürbare Anpassung erfolgen.
Die Tarifstufe für Arbeitnehmende und Selbstständige ist nicht betroffen, diese wurde bereits zum 1. Januar 2023 an die Ausgabenentwicklung angepasst.

Geplante Anpassungen
Auf Basis der vorgenommenen Berechnungen steigt in der Tarifstufe PVB der durchschnittliche Monatsbeitrag ab 2024 von rund 43,00 Euro auf rund 52,00 Euro. Das entspricht einem Plus von rund 21 Prozent.

Die Versicherten werden in den nächsten Tagen über ihren neuen Beitrag informiert.

Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie hier.

Online-Petition zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale (Beihilfe) schafft es in öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses (13.07.2023)

Anfang des Jahres berichteten wir über eine Petition zur ersatzlosen Streichung der beihilfenrechtlichen Kostendämpfungspauschale aus der Beihilfenverordnung/dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz, die damals veröffentlicht und zur online-Mitzeichnung freigegeben wurde.

Im aktuellen Rundschreiben des dbb rlp (13/2023) wird darüber berichtet, dass es die Online-Petition zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale (Beihilfe) mit 12.730 Mitzeichnenden in eine öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses, der am 11.07.2023 im Landtag stattfand, geschafft hat!

Den ausführlichen Bericht hierüber finden Sie im Rundschreiben des dbb rlp.

Beihilfe: Lange Bearbeitungszeiten beim Landesamt für Finanzen (LfF) (29.06.2023)

Der dbb rlp veröffentlichte am 29.06.2023 ein Rundschreiben, das aufzeigt, dass seit Monaten die langen Bearbeitungszeiten in der beamtenrechtlichen Beihilfenverwaltung des Landes von Seiten des dbb rlp beobachtet wurden und in zunehmendem Maße Beschwerden zu dieser Thematik beim dbb rlp eingingen.

Die Bearbeitungssituation in der Beihilfestelle sei extrem angespannt. Es läge an einer veränderten Antragssituation, der gemessen daran allgemein zu dünnen Personaldecke, der Arbeitsbelastung, an Krankenstand und Urlaubszeit sowie an einem neuen System, das schrittweise immer besser laufen solle.

In einer gestuften Initiative gegenüber der Landesregierung in Abstimmung mit der relevanten Fachgewerkschaft Deutsche Steuer-Gewerkschaft – DSTG –, Landesverband Rheinland-Pfalz, wurden Schritte eingeleitet, die im Rundschreiben und den Anhängen nachvollzogen werden können.
Die Landesregierung kommt, nach dieser Initiative, den Forderungen des dbb rlp nach und es werden, laut Staatssekretär Kirsch, zehn zusätzlich Stellen in der Beihilfenfestsetzungsstelle des LfF angestrebt.
Bis der Personalzuwachs Wirkung zeigt, dauert es noch etwas, daher ist weiter Geduld gefragt.

Rundschreiben 10/2023 des dbb rlp
Anlage 1: Schreiben der Staatskanzlei an den dbb rlp
Anlage 2: Schreiben des dbb rlp an Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Landesgesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften (23.06.2023)

Am 21.06.2023 ist der Landtag in seiner Plenarsitzungder der Beschlussempfehlung des HuFA gefolgt und hat das Landesgesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften in der von der Landesregierung vorgeschlagenen Fassung beschlossen.

Übergangsbestimmungen des Gesetzes legen fest, dass die höheren Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen sowie Tagegelder erstmals für Dienstreisen und Reisen aus besonderem Anlass gelten, die am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes angetreten werden.
Der um elf Cent auf zwölf Cent erhöhte Zuschlag zur Wegstreckenentschädigung für besonders schwierige Wegstrecken – Schlechtwegezuschlag – gilt erstmals für Dienstreisen, die am 01.01.2023 angetreten wurden.
Die erhöhten Trennungsgelder werden erstmals für den Tag des Inkrafttretens des Gesetzes gelten.
Die Entschädigung gemäß Landesreisekostengesetz für den Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen steigt um 3 Cent je Kilometer, bei zweirädrigen KFZ um 2 Cent. Das führt auf Kilometersätze von 28 statt 25 Cent bei PKW-Nutzung aus triftigem Grund und zu 15 Cent statt 13 Cent bei Kraftrad-Nutzung (ohne triftigen Grund: 18 Cent statt 15 Cent beim PKW, 10 Cent statt 8 Cent beim Kraftrad).
Die Kilometersätze der Landesverordnung über die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach § 6 Landesreisekostengesetz werden nach dem gleichen Muster angepasst; die Voraussetzungen bleiben ansonsten unverändert.
Damit soll der Spitzensatz bei erheblicher Reisetätigkeit von 35 Cent je Kilometer auf 38 Cent bei PKW-Nutzung steigen, bei zweirädrigen Kraftfahrzeugen von 18 Cent auf 20 Cent je Kilometer.
Die Sätze für die niedrigere Fahrleistungsklammer betragen neu 33 Cent statt 30 Cent beim PKW und 17 Cent statt 15 Cent beim Kraftrad.

Die Tagegeldsätze im Landesreisekostengesetz steigen wie folgt:

  • Abwesenheit voller Kalendertag 24,00 EUR (statt bisher 20,45 EUR)
  • Abwesenheit von mindestens 14 Std 14,00 EUR (statt bisher 10,23 EUR)
  • Abwesenheit von mehr als 8 Std. 8,00 EUR (statt 5,11 EUR)

Weitere Details entnehmen Sie den dbb Rundschreiben 09/2023.

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO): Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich angeordnete Heilbehandlungen (13.06.2023)

Die neue Ausgabe des Ministerialblatts Rheinland-Pfalz, Nr. 6/2023, enthält eine Vorgriffregelung zur Erhöhung einzelner Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel in Rheinland-Pfalz mit Gültigkeit ab dem 1. Juni 2023 für entstehende Aufwendungen.
Die Anlage 3 zur BVO wurde relevant zuletzt mit Wirkung zum 1. März 2022 entsprechend den bundesrechtlichen Höchstbeträgen angepasst. Die fachlichen Gründe, die auf Bundesebene zur Änderung des dortigen Leistungsverzeichnisses samt Höchstbeträgen geführt haben, gelten nach unserem Dafürhalten deckungs-gleich für den rheinland-pfälzischen Beihilfenrechtskreis. Die Anpassung ist insoweit konsequent und geboten.

Details zum angepassten Leistungsverzeichnis können Sie der Anlage entnehmen.

Bitte um Beteiligung an der Studie „Barometer Digitale Verwaltung – Wie sieht die Verwaltung der Zukunft aus?“ (12.06.2023)

Aktualisierung vom 12.06.2023:
Noch bis zum 18. Juni 2023 haben Sie die Gelegenheit sich an der Studie „Barometer Digitale Verwaltung“ zu beteiligen.

Unter folgendem Link können Sie an der Befragung der Studie teilnehmen: https://survey.lamapoll.de/Barometer-Digitale-Verwaltung


Nachricht vom 11.05.2023:
Die Beratungsagentur Next:Public geht zusammen mit dem dbb beamtenbund und tarifunion sowie der Hertie School of Governance in einer neuen Studie – „Barometer Digitale Verwaltung“ – der Frage nach, wie die Verwaltung der Zukunft aussehen kann.

Inhaltlich konzentriert sich die Studie auf die Verwaltung als moderner Arbeitgeber, die interne Verwaltungsdigitalisierung und die Stellung von IT-Sicherheit in den Behörden. Ziel der Studie ist es in Erfahrung zu bringen, wie Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes die bestehenden Rahmenbedingungen in Ihrer Verwaltung bewerten.

Der Befragungszeitraum beginnt am 10. Mai 2023 und endet am 18. Juni 2023. Die Ergebnisse werden im Herbst veröffentlicht.

Unter folgendem Link können Sie an der Befragung der Studie teilnehmen: https://survey.lamapoll.de/Barometer-Digitale-Verwaltung

Aktionswoche zu Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft (24.05.2023)

Auch wenn die Umsetzung des Zukunftsvertrags für einige bessere Beschäftigungsperspektiven gebracht hat, bleibt die Arbeit an Universitäten in Deutschland geprägt von prekären Bedingungen und einem hohen Grad an Befristungen. Daher hat sich ein breites Bündnis von Gewerkschaften und Initiativen entschlossen, zu einer Aktionswoche zu Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft (12. bis 16. Juni 2023) aufzurufen.

Mitarbeitende und Studierende gemeinsam können einen sichtbaren Beitrag dafür leisten, einmal mehr die Aufmerksamkeit innerhalb und außerhalb der Universität auf die hier herrschenden Arbeitsbedingungen zu lenken. Schwerpunktmäßig geht es dabei um die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetz und die Bemühungen um einen Tarifvertrag auch für wissenschaftliche Hilfskräfte.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Mitgliedergruppe der Johannes Gutenberg-Universität Mainz:

Der Personalrat der JGU möchte in der Aktionswoche in Erscheinung treten und sich dafür gerne mit möglichst vielen weiteren, unterschiedlichen Akteuren auf dem Campus vernetzen.

Fragen, Ideen und Anmerkungen (innerhalb der JGU) können an Dr. Daniel Alles gerichtet werden.

Rheinland-Pfalz führt eigenständiges Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein (16.05.2023)

Im Rahmen der Hochschulrektorenkonferenz wurde bekannt gegeben, dass Rheinland-Pfalz ein eigenständiges Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) einführt.

Die HAW bieten ein hochwertiges, an der Berufspraxis orientiertes und innovatives Studienangebot. Gleichzeitig sind sie Motoren der angewandten Forschung und des Transfers mit der Wirtschaft. Als wichtiger Bestandteil der Hochschullandschaft ist es dem Land Rheinland-Pfalz somit ein Anliegen die HAW bei ihrer Profilbildung zu unterstützen und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie für die Zukunft wettbewerbsfähig und attraktiv für Studierende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Professorinnen und Professoren sind. Dazu gehört auch, den Studierenden an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften die Möglichkeit einer Promotion zu bieten.

Geplant ist, dass die Hochschulen das Promotionsrecht in Bereichen ausüben werden, in denen sie eine ausreichende Forschungsstärke nachweisen können. Mit einer hochwertigen Promotionsbetreuung und hohen Qualitätsstandards können dort in naher Zukunft hervorragende Promotionen entstehen. Hierfür erarbeitet das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) aktuell eine Gesetzesinitiative und einen Kriterienkatalog.

Grundlage für die angestrebte Reform ist eine Änderung des Hochschulgesetzes, die das MWG dem Landtag vorschlagen wird. Gemeinsam mit den HAW wird das Ministerium Kriterien festlegen, nach denen das Promotionsrecht verliehen wird. Geplant ist, dass in den nächsten Jahren auf dieser Basis Promotionscluster entstehen werden, welche die Forschungsstärke der einzelnen Hochschulen zusammenbringen, die Qualität der Verfahren sichern und ein starkes Umfeld für hochwertige Promotionen schaffen werden.

Die gesamte Pressemitteilung des MWG finden Sie unter: https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-und-wissenschaftsminister-clemens-hoch-rheinland-pfalz-fuehrt-eigenstaendiges-promotionsrecht-fuer-seine-forschungsstarken-hochschulen-fuer-angewandte-wissenschaften-ein-1

Rundschreiben Corona-Virus – dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen und Hinweise des Ministeriums des Inneren und für Sport RLP (11.04.2023)

Das höchstwahrscheinlich letzte Corona-Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport RLP wurde am 11.04.2023 versendet.
Darin geht es im wesentlichen um die Aufhebung der zuletzt mit Schnell-Info vom 22.02.2023 weitergeleiteten dienst-/arbeitsrechtlichen Regelungen/Hinweise vom 16.02.2023 – download hier möglich.
Für die in dem Schreiben vom 16. Februar 2023 unter Ziffer I getroffenen Regelungen – Erkrankungen, Verdachtsfälle, Absonderung/Quarantäne – besteht wegen des Wegfalls der Pflicht zur Absonderung bzw. zu absonderungsersetzenden Maßnahmen derzeit kein Anwendungsbereich mehr.
Hinsichtlich der Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer COVID-19 Infektion gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
Außer Kraft getreten ist außerdem der unter Ziffer II. 1 des Rundschreibens vom 16.02.2023 geregelte Anspruch aus § 45 SGB V (Tarifbeschäftigte) bzw. aus § 31 a Abs. 1 S. 2 UrlVO (Beamtinnen und Beamte) – Schließung von Kitas, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Weiterhin Bestand haben bis einschließlich 30.04.2023 die unter Ziffer II 2. des seinerzeitigen Schreibens getroffenen Regelungen zur Bewältigung einer akuten Pflegesituation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (§ 9 PflegeZG für die Tarifbeschäftigten bzw. § 31 a Abs. 2 UrlVO für die Beamtinnen und Beamten).
Beachtet werden soll laut Ministerium dazu insbesondere, dass nach dem 30.04.2023 alle im Schreiben vom 16.02.2023 getroffenen Regelungen außer Kraft treten.

Das Rundschreiben vom 11.04.2023 können Sie hier einsehen.

Petition zur Abschaffung Kostendämpfungspauschale (25.01.2023)

Update (16.02.2023):
Der dbb rlp ist begeistert: Der Mitzeichnungszähler im Internet dreht sich beständig weiter. Es sei sicher, dass ein noch nie erreichtes Spitzenergebnis zu schaffen sei, denn pünktlich zur Halbzeit der Mitzeichnungsfrist habe die Petition zur Abschaffung der beihilfenrechtlichen Kostendämpfungspauschale über 10 000 gezählte Mitzeichnende und damit weit mehr als jede andere Online-Petition seit 2011 auf der Website der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz.

Je höher die Mitzeichnungszahl am Ende der behördlich gesetzten Frist am 08. März 2023, desto höher dürfte der öffentliche Druck sein für das anschließende parlamentarische Verfahren und eine öffentliche Anhörung.

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Nachtrag (26.01.2023):
Die Homepage der Bürgerbeauftragten hatte zwischen dem 24.01.23 und dem 25.01.23 Probleme und es kam dazu, dass keine Mitzeichnungen angenommen wurden.

Wer nach dem Absenden seiner Mitzeichnungsdaten keine Rückmeldung „Ihre Mitzeichnung wurde angenommen“ erhalten hat, ist noch nicht registriert.
Bitte dann die Mitzeichnung noch einmal wiederholen.

Die Poststelle der Bürgerbeauftragten hat nach Hinweis auf ein mögliches Registrierproblem mitgeteilt, dass das Problem behoben und die Mitzeichnungsfrist auch um einen Tag verlängert wurde.
Sie lautet jetzt auf Mittwoch, den 8. März 2023.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat auf der behördlichen Internetseite eine Petition zur ersatzlosen Streichung der beihilfenrechtlichen Kostendämpfungspauschale aus der Beihilfenverordnung/dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz veröffentlicht und zur online-Mitzeichnung freigegeben.

Zur Online-Mitzeichnung:
www.diebuergerbeauftragte.rlp.de/petition/ersatzlose-abschaffung-der-kostendaempfungspauschale-kdp-und-entsprechende-aenderung-der-beihilfeverordnung-und-des-landesbeamtengesetz/

Zur Mitzeichnung muss man seine persönlichen Daten angeben; diese werden nicht im Netz veröffentlicht. Mitzeichnende werden nur zahlenmäßig erfasst.

2022

dbb rlp und Landesregierung treffen sich zum Gespräch: Transformation der Arbeitswelten im öffentlichen Dienst! (15.11.2022)

Das traditionelle Treffen zwischen der Landesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion rheinland-pfalz und der Landesregierung Rheinland-Pfalz fand vor Kurzem statt und bot die Möglichkeit, in großer Runde über die aktuellen Themen und Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung zu sprechen. Dabei wurde über die Themen Transformation der Arbeitswelten im öffentlichen Dienst sowie die Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung gesprochen.

Die ausführliche Pressemeldung der Staatskanzlei finden Sie hier.

Nachtrag (24.11.2022): Anlässlich des Treffens der Landesleitung des dbb rlp mit dem Ministerrat hat nun auch der dbb rlp ein Rundschreiben veröffentlicht. Dieses finden Sie hier.

Rundschreiben des MdI: Vorgriffsregelungen zu Änderungen der Urlaubsverordnung und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (26.10.2022)

Das aktuelle Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI) beschäftigt sich mit Informationen zur Fortschreibung pandemiebedingter Regelungen in der Urlaubsverordnung und der Wahlordnung zum LPersVG.

Bundesgesetzlich wurden die für das Jahr 2022 getroffenen Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sowie zu den Freistellungsmöglichkeiten zur Bewältigung akut auftretender pandemiebedingter Pflegesituationen in das Jahr 2023 hinein verlängert, um die nach wie vor auftretenden COVID-19-bedingten Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen zu mildern.
Da diese Regelungen auf Beamtinnen und Beamte keine Anwendung finden, sollen sie – wie bereits für die Jahre 2021 und 2022 – durch Änderung der Urlaubsverordnung wirkungsgleich in das Beamtenrecht übernommen werden.
Dies gilt auch für die bundesgesetzliche Regelung über die Nichtanrechnung von Urlaub während einer Absonderung.
Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2022 im Grundsatz gebilligt und sich gleichzeitig mit Vorgriffsregelungen einverstanden erklärt.
Die §§ 13 sowie 31 a der Urlaubverordnung in der Fassung vom 17. März 1971 (GVBl. S. 125), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2022 (GVBl. S. 344), BS 2030-1-2, finden daher ab sofort in den Fassungen Anwendung, die sich aus der Anlage ergeben.

Gegenstand des Verordnungsentwurfs ist zudem eine Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz, damit zum Schutz der Beschäftigten auch nach dem 31. Dezember 2022 stattfindende Personalratswahlen bei Bedarf ausschließlich über die schriftliche Stimmabgabe abgewickelt werden können.
Durch eine Änderung des § 19 Abs. 3 WOLPersVG soll diese Option deshalb bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Aufgrund der hierzu vom Ministerrat gebilligten Vorgriffsregelung findet § 19 Abs. 3 Satz 1 der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. April 2022 (GVBl. S. 133), BS 2035-1-1, daher auf alle Wahlen Anwendung, die bis zum 31. Dezember 2023 stattfinden.
Soweit bis zum 31. Dezember 2023 Personalvertretungswahlen stattfinden, wird auf die Möglichkeit zur Durchführung der Wahl ausschließlich mittels schriftlicher Stimmabgabe (Briefwahl) hingewiesen.

Weitere Details und Informationen finden Sie hier.

Einladung zur Besichtigung des Technischen Hilfswerk, Ortsverband Mainz am 07.11.2022

Der dbb Bezirksverband Rheinhessen lädt ein das Technische Hilfswerk, Ortsverband Mainz, zu besichtigen.

Montag, 7. November 2022, 18:00 Uhr in Mainz, Carl-Zeiss-Str. 26

Das THW steht in Not- und Unglücksfällen der Bevölkerung mit Technik und Know How in Deutschland und weltweit helfend zur Seite. Im Ortsverband Mainz sind etwa 125 Frauen und Männer sowie 25 Jugendliche tätig. Sie arbeiten als Einsatzkräfte des Technischen Zuges, der Fachgruppe Führung- und Kommunikation oder als Mitglied des OV-Stabes.
Dabei verfügt das THW über jede Menge Technik. Bei dem Besuch soll sich über die Arbeit dieser wichtigen Hilfsorganisation informiert werden.

Für den Besuch beim THW in Mainz erfolgt die Anreise individuell. Die Bildung von Fahrgemeinschaften wird vermittelt.

Bitte melden Sie sich mit dem Abschnitt, den Sie hier finden, oder per E-Mail unter kraus-nackenheim[at]t-online.de an.

Pressemitteilung des dbb rlp: „Energiepreispauschale auch für Pensionäre im Land“ (28.09.2022)

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat in seiner Sitzung Ende September 2022 entschieden, dass die rund 54.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des öffentlichen Landesdienstes wie Rentnerinnen und Rentner noch in diesem Jahr eine steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten werden.

Der dbb rheinland-pfalz hatte das gegenüber dem zuständigen Ministerium der Finanzen gefordert, denn die Versorgungsempfänger und -empfängerinnen des Bundes wurden bereits im „Entlastungspaket III“ ausdrücklich in die Pauschalzahlung einbezogen, ein Gesetzentwurf liegt inzwischen vor auf Bundesebene.

dbb Landeschefin Lilli Lenz: „Wir haben im Zuge unserer Forderung Finanzministerin Doris Ahnen mitgeteilt, dass wir darauf vertrauen, dass auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Geltungsbereich des Landesbeamtenversorgungsgesetzes nicht abgehängt werden. Per Einmalzahlung bekommen sie nun konsequent eine Entsprechung zur Pauschale. Das ist gut und richtig. Das ist Solidarität und das ist gerecht.“

Die ganze Pressemitteilung des dbb rlp finden Sie hier.

Rundschreiben des MdI zu dienst-/arbeitsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (26.07.2022)

Ein neues Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zu dienst-/arbeitsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist erschienen.

Zu Abschnitt II Ziffer 2 – Sonderregelungen zur Bewältigung akut auftretender pandemiebedingter Pflegesituationen im Zusammenhang mit der Schließung von Kitas, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Schließung von teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtungen, Betreuung erkrankter Kinder – wird mitgeteilt, dass diese Regelungen bis zum 31.12.2022 verlängert worden sind und zwar für Beamtinnen und Beamte ebenfalls wirkungsgleich durch Verlängerung der Geltung des § 31 a Abs. 2 UrlVO.

Weiter wird mitgeteilt, dass die übrigen in den letzten Rundschreiben aufgeführten Regelungen zunächst bis zum 4. September 2022 fortgelten.

Es wird ministeriell darauf hingewiesen, dass in den Hinweisen zitierte Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind.

Weitere Details und Informationen finden Sie hier.

Nachtrag (28.07.2022):
Auf Nachfrage des dbb rlp wurden die beiden vorhergehenden Corona-Rundschreiben des Ministeriums erstmalig zugesandt:

Das Schreiben vom 29.04.2022 enthält eine Neuauflage der Hinweise, in der die Änderungen im Vergleich zu der Vorgängerversion vom März gelb markiert sind.

Das Schreiben vom 25.05.2022 betraf den Entfall der Homeoffice-Verpflichtung.

Verlängerung § 31a II UrlVO – Sonderregelung z. Bewältigung akuter pandemiebedingter Pflegesituationen (bis 31.12.2022)

Die bisherigen grundlegenden Regelungen im Pflegezeitgesetz in Verbindung mit dem SGB XI waren bis heute (30.06.2022) befristet, wurden aber (durch das sog. Pflegebonusgesetz) bis Jahresende verlängert auf Bundesebene.
Diese Verlängerung bedarf einer landesbeamtenrechtlichen, wirkungsgleichen Umsetzung, die der Ministerrat am 21. Juni 2022 samt anliegend übermittelter Vorgriffsregelung gebilligt hat.

Die bisherige § 31 a Abs. 2 UrlVO wird mithin weiter angewendet.

Bis zum 31. Dezember 2022 wird mithin Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge von bis zu 20 Arbeitstagen je pflegebedürftigem nahen Angehörigen gewährt, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass die Pflege oder die Organisation der Pflege aufgrund der COVID-19-Pandemie übernommen wird und die häusliche Pflege nicht anders sichergestellt werden kann. Ein für denselben Zweck nach § 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 gewährter Urlaub ist anzurechnen.

Das Rundschreiben finden Sie hier.

Presseerklärung des Arbeitskreises Bildungsgewerkschaften des dbb rheinland-pfalz
„Corona-Beschränkungen fallen – Probleme in Schulen bleiben“

Die Bildungsgewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion rheinland-pfalz fordern: „Unsere Schulen müssen krisenfest sein“!

Zum 2. Mai 2022 fallen wesentliche Schutzmaßnahmen in den rheinlandpfälzischen Schulen und das Bildungsministerium spricht bereits von einem „normalen Schulalltag“. Durch den Wegfall von Testungen, Quarantänebestimmungen und Maskenpflicht rückt jedoch nur ein Thema etwas in den Hintergrund, welches im Krisenmanagement vor Ort in den Schulen die grundsätzlichen Probleme in den letzten zwei Jahren überlagert hat.

[…]

Die Bildungsgewerkschaften begrüßen die Pläne der Landesregierung, den Schulen vor Ort mehr Freiheit und Spielräume zu geben für die Weiterentwicklung. Ohne mehr Ressourcen und Personal werden die Vorstellungen allerdings nicht umzusetzen sein. Wir Bildungsgewerkschaften werden die Handelnden gerne bei der Lösung der Probleme mit Rat und Tat unterstützen.

Die komplette Presseerklärung finden Sie hier.

vhw bund und vhw rlp bei Minister Hoch:
Austausch zu Positionen im Bereich Hochschulen und Wissenschaft

Am 25. März 2022 fand ein Gespräch des vhw mit dem Minister für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz, Clemens Hoch, statt. Der vhw Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Josef Arendes, führte gemeinsam mit der Landesvorsitzenden des vhw rlp, Dr. Beate Hörr, das einstündige Gespräch.

Bei diesem ersten gemeinsamen Gespräch mit Minister Hoch, dessen Haus einen neuen Zuschnitt hat – neu ist die Zuständigkeit für Gesundheit, weggefallen sind Kultur und Weiterbildung – war ein Thema u. a. die W2-Besoldung. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Beamten-Besoldung, z. B. die W2-Besoldung, in Teilen für verfassungswidrig, weil nicht amtsangemessen, erklärt. Der vhw fragt den Minister wie das Land Rheinland-Pfalz hierzu steht. Der Minister führt aus, dass die Besoldung in RLP verfassungsgemäß sei, er derzeit in RLP keinen Spielraum und auch keinen Handlungsbedarf sehe.

Der vhw spricht den Umfang der Lehrverpflichtung an HAWen in RLP an. Diese liegt derzeit bei 18 SWS. Der vhw weist auf den erklärten politischen Willen hin, dass auch HAWen sich an Forschung beteiligen (etwa über die Einwerbung von Drittmitteln, vgl. hierzu auch die Überlegungen zu einer Agentur DATI, Deutsche Agentur für Transfer und Innovation als möglicher Geldgeber statt der DFG). Beides, hohe Lehrlast und Forschungsaktivität, sei nicht leistbar. Der vhw hielte etwa eine Reduktion auf 14 SWS für einen ersten denkbaren Schritt in die richtige Richtung. Auch hier sieht der Minister derzeit keine Annäherung, die HAWen verfügten über ein Drittel mehr Professuren.

Der vhw spricht die Themen Karriere des wiss. Nachwuchses und Lehraufträge an. Der vhw nimmt an, dass in deutlichem Umfang Lehraufträge in der curricularen Lehre zu geringer Vergütung vergeben würden. Das Prinzip, das der vhw vertritt: Dauerstellen für Daueraufgaben. Diesem Prinzip stimmt der Minister uneingeschränkt zu. Er beobachtet allerdings, dass insbesondere Universitäten mit Globalhaushalt vorhandene Stellenhülsen (Dauerstellen) befristet besetzen. Diese Praxis sei so nicht gewollt. Eine entsprechende kleine Anfrage der CDU (Drucksache 16/4500 vom 19.01.2015) ist schon älter und brachte wenig belastbares Zahlenmaterial. Der ebenfalls anwesende Referent Herr Seus verweist auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, danach seien die Zahlen tendenziell rückläufig. Der vhw regt beim Minister an, insbesondere zur Frage des Anteils der Lehraufträge zur Abdeckung der curricularen Lehre einmal aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zu sammeln.

Der Minister antwortet auf die Frage des vhw zum Sachstand zur Neuausrichtung der Universität Koblenz-Landau sowie der geplanten Fusion Landaus mit der TU Kaiserslautern, dass diese Umstrukturierung deutlich mehr Geld gekostet habe als geplant. Der vhw berichtet von Mitgliedern, insbesondere der Universität Koblenz-Landau, die auf sehr hohe Arbeitsbelastung und Probleme hingewiesen haben, da die derzeitige Verwaltung bereits sehr ausgedünnt und in Auflösung begriffen sei. Der Minister äußert sich zuversichtlich, dass die neue Struktur mittlerweile gut akzeptiert und auf einem guten Weg sei.

Die Themen Klinische Mediziner-Ausbildung Trier sowie wissenschaftliche Weiterbildung in RLP sollen, angesichts der fortgeschrittenen Zeit, in einem nächsten Termin mit dem Minister bzw. dem Staatssekretär Alt erörtert werden.

Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft
und Gesundheit Rheinland-Pfalz,
Dr. Beate Hörr, Landesvorsitzende des vhw rlp,
Prof. Dr. Josef Arendes, Bundesvorsitzender des vhw
(Bild © vhw bund / vhw rlp)

2021

Wahl des Landesvorstands vhw rlp

Am Freitag, den 26. November 2021, wurde ein neuer vhw rlp Landesvorstand in der 46. Landesvertreterversammlung gewählt.

Wir gratulieren:

Dr. Beate Hörr (Vorsitzende des Landesvorstands) (Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
Univ.-Prof. Willi Petter (Stellv. Landesvorsitzender) (Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
Prof. Dr. Susanne Griebsch (Zweite stellv. Landesvorsitzende und Schatzmeisterin) (Hochschule Mainz)
Prof. Dr. Manfred Berres (Beisitzer) (Hochschule Koblenz)
Dr. Martin Fislake (Beisitzer) (Universität Koblenz-Landau)
Dr. Michael Müller-Karpe (Beisitzer) (RGZM)
Dr. Thomas Schmidts (Beisitzer) (RGZM)
Anna Strehlow M. A. (Beisitzerin) (Johannes Gutenberg-Universität Mainz)

Tarifergebnis TV-L wird in Rheinland-Pfalz auf Beamtenbereich übertragen

Die Landesregierung hat am 30.11.2021 direkt aus der Ministerratssitzung mitgeteilt, dass das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 29.11.2021 zeitgleich und systemgerecht sowie ohne Veränderungen auf den Beamtenbereich in Rheinland-Pfalz übernommen wird.
Das zugehörige Rundschreiben des dbb rlp finden Sie hier.

Rundschreiben des Ministeriums des Inneren (MdI) zu dienst-/arbeitsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Das MdI hat ein weiteres Rundschreiben zu dienst-/arbeitsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Diese Hinweise und Regelungen gelten für den Landesdienst. Die Befristung der Regelungen in Abschnitt I lautet nun auf den 31. Januar 2022.

Das Schreiben bringt die Anpassung an die aktuelle Bundesrechtslage infolge des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.11.2021 (BGBl. I, S. 4906 – Inkrafttreten am 24.11.2021).

Das Rundschreiben enthält in Abschnitt I – „Erkrankungen, Verdachtsfälle, Absonderung/Quarantäne etc.“ – unter dem neuen Punkt 3 – „“3G“-Regelung in Arbeitsstätten gem. § 28 b des Infektionsschutzgesetzes“ – zunächst die spezifischen Regelungen zur Betretungsbefugnis nur von geimpften, genesenen oder getesteten Personen zu den Dienststellen samt Erläuterungen zu den entsprechend nötigen Nachweisen.
Unter Punkt 3.2 finden sich dann logischerweise Regelungen über arbeits-/dienstrechtliche Folgen im Fall der Verweigerung eines Nachweises durch Personal.

Weitere Anpassungen infolge des erwähnten Bundesgesetzes finden sich dann unter Punkt 8 – „ Telearbeit, Heimarbeit oder mobiles Arbeiten“: Stichwort „Pflicht zum Anbieten und Annehmen von Homeofficemöglichkeiten“, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Schließlich wurden in Abschnitt II – „Schließung von Einrichtungen/Betreuung“ – Änderungen vorgenommen unter Ziffer 1.1 – „Ansprüche auf Grundlage des § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz“ – , die formeller Natur sind, da die bisherigen Entschädigungsmaßnahmen einstweilen auch ohne festgelegtes Bestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite befristet fortgelten.
Eine weitere Anpassung ohne inhaltliche Auswirkungen findet sich unter Punkt 1.2 – „Ansprüche auf Grundlage des § 45 SGB V“ – wo auch (nur) auf das vorbezeichnete Bundesgesetz neu Bezug genommen wird.

Allerdings gibt es im Folgenden dann Änderungen für Beamtinnen und Beamte: Unter Punkt 1.2.1 wird mitgeteilt, dass in Kürze für diese Statusgruppe weitere Hinweise erfolgen werden zu der ab 01.01.2022 geltenden Rechtslage.
Hier wird also auf eine jahreswechselübergreifende Fortschreibung der bisherigen Regelungen einstweilen verzichtet, weil hintergründig offensichtlich noch Klärungsbedarf besteht.

Entsprechendes gilt unter Punkt 2 – „Bewältigung einer akuten Pflegesituation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ – auch hier sollen Hinweise für Beamtinnen und Beamte für die Zeit ab dem 01.01.2022 noch erfolgen.

Ansonsten sind die Bestimmungen im Rundschreiben nicht verändert worden im Vergleich zum Vorläufer. Das aktuelle Schreiben finden Sie hier.

Protestaktion des dbb / des dbb rlp in Mainz

Im Rahmen der TV-L-Tarifauseinandersetzung plant der dbb / dbb rlp eine Aktion namens „Prozentlauf“. Diese Aktion erfolgt in Kooperation mit dem dbb bundesweit in allen Bundesländern (außer Hessen). Termin für die konzertierte dbb Aktion ist Donnerstag, der 28. Oktober 2021, 12:00 Uhr in Mainz.

geplanter Ablauf (12:00-13:00 Uhr):

  • bis 12:00 Uhr Anreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Mainz,
    wahrscheinlicher Treffpunkt: Regierungsviertel,
    Ausgabe von Demo-Materialien
  • „Prozentlauf“, das heißt:
    • Abstecken eines kurzen Lauf-Parcours (100 Meter)
    • Lauf der Aktionsgruppe in einheitlichen Kampagne-T-Shirts durch den Parcours
    • „Durchlaufen“ eines von zwei weiteren Personen gehaltenen, reißenden Kampagnen-Papiers
  • Fotoshooting
  • Rede der Landesvorsitzenden Lilli Lenz

Gebraucht werden:

  • etwa 50 Zuschauerinnen und Zuschauer des Prozentlaufs und
  • etwa ein Dutzend Läufer/Läuferinnen

Eine zentrale Organisation der An- und Abreise wird es dbb-seitig nicht geben. Die dbb Bundesgeschäftsstelle hat eine Warnstreikfreigabe erteilt, weshalb Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des TV-L an der Aktion per Ausstand teilnehmen können. Beamtinnen/Beamte und anderweitige Teilnehmende können in ihrer Freizeit teilnehmen. Es gelten die Arbeitskampf- und Streikgeldregularien der jeweiligen Mitgliedsgewerkschaft.

Neuauflage des Rundschreibens Corona-Virus
– dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen und Hinweise

Das MdI hat uns ein weiteres durchgeschriebenes Rundschreiben zu dienst-/arbeitsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie übermittelt, datierend vom 29.09.2021. Ab dem 01. Oktober 2021 entfällt für quarantänepflichtige Beschäftigte der Entschädigungsanspruch grundsätzlich, sofern sie durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung den Verdienstausfall hätten verhindern können. Da Beamte kein Entgelt erhalten, sondern alimentiert werden, erfasst § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG Beamtinnen und Beamte nicht. Näheres entnehmen Sie bitte dem Schreiben des MdI.

Landeskommission für duale Studiengänge

Im Unterabschnitt 3 des Hochschulgesetz (HochSchG) von Rheinland-Pfalz wird im § 78 die Zusammensetzung und Aufgaben einer „Landeskommission für duale Studiengänge“ dargestellt. Hier heißt es, dass die Kommission u.a. aus „drei gewerkschaftlichen Mitgliedern“ besteht.
Der vhw rlp entsendet im Einvernehmen mit dem dbb rlp die Landesvorsitzende des vhw rlp, Frau Dr. Beate Hörr, als eines der gewerkschaftlichen Mitglieder.

Verlängerung Rest-Urlaub 2020 bis 31.12.2021

Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MDI) verkündete am 06.09.2021 die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung (UrlVO), der Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WOLPersVG) vom 1. September 2021 (GVBl. S. 502).

Die Änderungsverordnung bringt eine Verlängerung der Verfallsfrist für Resturlaub aus dem Jahr 2020 bis zum 31.12.2021 in § 11 Abs. 1 b UrlVO.

Weiter enthalten:

  • Erhöhung möglicher Elternzeit-Teilzeit um zwei auf 32 durchschnittliche Wochenstunden im Monat für neue Elternzeiten in § 19 a Abs. 3 Satz 1 UrlVO.
  • Der Urlaubsanspruch zur Kinderbetreuung nach § 31 a Abs. 1 a UrlVO erhöht sich für jedes Kind um zehn auf 27 (maximal 58) Tage, bei Alleinerziehenden für jedes Kind um zwanzig auf 54 (maximal 116) Tage [UrlVO].
  • Den obersten Dienstbehörden wird eine Möglichkeit eröffnet, eine Verlängerung des Abrechnungszeitraums für Zeitguthaben im Rahmen der Gleitzeit unter bestimmten Voraussetzungen, um bis zu einem Jahr zuzulassen [ArbZVO].
  • Die Befristung der Möglichkeit eines Wahlvorstands bis zum 31.12.2021 wird verlängert, bei voraussichtlich nicht sichergestellter, genereller persönlicher Stimmabgabe in der Dienststelle die schriftliche Stimmabgabe anzuordnen [WOLPersVG].

Hier finden Sie das Rundschreiben des MDI zur Zweite Landesverordnung sowie einen Auszug zur GVBl.

Beamtenverhältnisse auf Zeit in der Wissenschaft

Die zulässige Höchstbefristungsdauer sowohl nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) als auch nach WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungsverordnung (WissBdVV) wurde für die sich qualifizierenden wissenschaftlich Beschäftigten aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen um bis zu zwölf Monate verlängert. Diese Regelungen galten und gelten weiterhin nur für befristet angestellte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, nicht jedoch für Beamtinnen und Beamte auf Zeit.

Mit Änderung des § 60 (7) Hochschulgesetz (HochSchG) zum 31.07.2021 erhalten nun auch die befristet verbeamteten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich qualifizieren, eine Option der Befristungsverlängerung um zwölf Monate, sofern eine außergewöhnliche Notsituation besteht, wozu die Coronapandemie gehört.

Weitere Verlinkungen zum WissZeitVG, zum WissBdVV und zum HochSchG:

Update: Mitgliedergruppe Universität Mainz des vhw rlp stellt bei den Wahlen zum Personalrat der JGU eine Kandidatin

Update:
Der vhw rlp gratuliert unserem Mitglied der vhw rlp Mitgliedergruppe zur Wahl in den Personalrat der Johannes Gutenberg Universität (JGU).

Ursprüngliche Nachricht:
Es liegen zwei Wahlvorschläge vor. Einer wurde eingereicht von der Gewerkschaft ver.di mit dem Kennwort „ver.di/GEW“ und enthält 9 Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber. Ein zweiter Wahlvorschlag wurde vom Verband Hochschule und Wissenschaft Rheinland-Pfalz eingereicht mit dem Kennwort „Verband Hochschule und Wissenschaft Rheinland-Pfalz (vhw rlp)“ und enthält eine Wahlbewerberin.
Damit findet in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 LPersVG die Verhältniswahl („Gruppenwahl“) statt.
Die Wahlen finden vor Ort statt am 05. und 06. Mai 2021, jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Becherweg 4, Erdgeschoss, 55128 Mainz).

Neuauflage des Rundschreiben Corona-Virus – dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen und Hinweise des MdI RLP

Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI) aktualisiert seine dienst- und arbeitsrechtlichen Hinweise sowie Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Das entsprechende neue Corona-Rundschreiben für den Landesdienst vom 09.04.2021 finden Sie hier.

Musterbescheinigung für Nachweis der Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagepflege, Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld

Um unseren Mitgliedern und ihren Familienangehörigen den Verwaltungsaufwand für die Erlangung von Kinderkrankengeld zu erleichtern, finden Sie hier einen entsprechenden Musterantrag bei Nichtinanspruchnahme von Betreuungseinrichtungen bzw. Schulunterricht.

2020

Offen und gesunderhaltend – so muss Schule sein! (02.12.2020)

Am 2. Dezember 2020 veröffentlichte der dbb beamten-bund und tarifunion, landesbund rheinland-pfalz eine Pressemitteilung, in der der Arbeitskreis Bildungsgewerkschaften, bei dem der vhw rlp beteiligt ist, auf die momentane Situation in den Schulen hinweist.
Es wird geäußert, dass die Schulen ein entschiedenes Handeln bräuchten, damit die berechtigten Sorgen und Ängste von Eltern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkräfte wirksam abgebaut werden könnten.
Wörtlich: „Daher fordern wir die konsequente Einhaltung des Mindestabstandes im Unterricht, mehr Mittel an die Schulen, sodass vor Ort kurzfristig Personal etwa zur Teilung von Lerngruppen eingestellt werden kann, und eine Beschleunigung der Abläufe, denn es dauert einfach viel zu lange, bis sich die Ankündigungen der Politik in konkreten Veränderungen im Schulalltag niederschlagen.“

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Wie die Mittel unter den rheinland-pfälzischen Hochschulen verteilt werden, entscheidet sich in den bilateralen Verhandlungen zwischen MWWK und der jeweiligen Hochschule.

Rundschreiben zu dienst-/arbeitsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (23.11.2020)

In Abschnitt I wird die aktuelle Landesrechtslage gemäß 12. CoBeLVO abgebildet, insbesondere hinsichtlich der Einreise aus Risikogebieten.

Abschnitt II berücksichtigt erwartungsgemäß die aktuellen Anpassungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und des Pflegezeitgesetzes durch Artikel 3 Nummer 1 und Artikel 10 Nummer 2 des Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser vom 23. Oktober 2020 – Krankenhauszukunftsgesetz – (BGBl. I S. 2208). Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden die Freistellungsmöglichkeiten zur Betreuung von schwer erkrankten Kindern sowie zur Bewältigung akut auftretender pandemiebedingter Pflegesituationen befristet bis zum Jahresende erweitert.

Details entnehmen Sie bitte der Anlage.

Neues Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz in Kraft

Am 16. September 2020 hat der Landtag ein neues Hochschulgesetz beschlossen.

Die positiven neuen Elemente, wie etwa der Anspruch auf Studienberatung, sind leider nicht gegenfinanziert, das Gesetz ist laut zuständigem Ministerium kostenneutral in seiner Umsetzung. Das ist aus Sicht derjenigen, die es umsetzen (Hochschulen und Wissenschaft), unrealistisch. Wie Kostenneutralität mit neuen Aufgaben in Einklang zu bringen sind, bleibt zu fragen. Hochschulen sollen zukünftig stärker an der Studienorientierung mitwirken und angesichts der vielfältiger werdenden Studierendenschaft neue Studienangebote schaffen, wie Teilzeitstudiengänge und duale Studiengänge auch im Masterbereich. Alles durchaus richtige Ansätze, die allerdings Ressourcen brauchen.

Den Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll ausdrücklich ein gleichberechtigter Zugang zur Promotion gewährleistet werden, eine bereits seit vielen Jahren aufgestellte Forderung unseres Verbandes.

Mit der Verabschiedung im Landtag und mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt treten die neuen Regelungen am Tag nach der Verkündung im Kraft.

Den Gesetzestext im gesamten Wortlaut finden Sie hier.

Neuauflage des Rundschreiben Corona-Virus – dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen und Hinweise des MdI RLP

Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI) schreibt seine dienst- und arbeitsrechtlichen Hinweise sowie Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie fort bis zum 30. September 2020 (Teil I) sowie bis zum 31. Dezember 2020 (Teil II) – das entsprechende neue Corona-Rundschreiben für den Landesdienst vom 06.08.2020 finden Sie hier.

Stellungnahme des vhw rlp zur Anhörung HochSchG am 02. Juli 2020

Der vhw rlp war am 02. Juli 2020 eingeladen, im Wissenschaftsausschuss des Landes Stellung zu nehmen zum Zweiten Entwurf des neuen Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz. Der vhw rlp hat dabei vier Punkte stark gemacht:

  1. Das HochSchG ist nicht kostenneutral wie vom MWWK behauptet.
  2. Der vhw rlp fordert als zuständige Fachgewerkschaft einen der drei Gewerkschaftsplätze in der Landeskommission für Duale Studiengänge.
  3. Die Landesregierung muss eine Antwort darauf haben, wie der neu eingeführte weiterbildende Bachelor gegenfinanziert werden soll.
  4. Das Prinzip der Gewaltenteilung sollte auch in den Senaten der Hochschulen gewahrt werden, insofern sollte der Präsident / die Präsidentin nicht die Senatssitzungen selbst leiten. Der vhw rlp begrüßte aber auch die Gesetzesänderungen, die er selbst schon lange gefordert hatte, etwa die Einführung einer dritten Vizepräsidentin / eines dritten Vizepräsidenten.

Das Gesetz kommt nun in den Landtag, wir halten Sie auf dem Laufenden!

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Pandemiebedingte Vorgriffsregelungen UrlVO, ArbZVO und WOLPersVG

Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI) hat ein Schreiben mit Vorgriffsregelungen zu Änderungen der Urlaubsverordnung, der Arbeitszeitverordnung und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz versendet, die der Abmilderung von Auswirkungen der Corona-Pandemie dienen sollen.

Folgendes gilt demnach laut Schreiben gemäß Ministerratsbeschluss vom 12. Mai 2020 (im Landesdienst):

Urlaubsverordnung/Urlaubsabwicklung:

  • Urlaub der Beamtinnen und Beamten aus dem Urlaubsjahr 2019 verfällt erst am 31. Dezember 2020.

Arbeitszeitverordnung/gleitende Arbeitszeit – Ausnahmen:

  • Oberste Dienstbehörden können eine einmalige Verlängerung des Abrechnungszeitraums für übertragbare Zeitguthaben um bis zu ein Jahr zulassen, soweit die Höchstdauer von zwei Jahren im laufenden Kalenderjahr erreicht wird.
  • Oberste Dienstbehörden können Ausnahmen von der Bestimmung über die am Ende jedes Monats nicht zu überschreitenden Minderzeiten bis zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zulassen.

Personalvertretungsrecht/Stimmabgabe in besonderen Fällen:

  • Personalratswahlen im laufenden Jahr sollen (optional) ausschließlich per schriftlicher Stimmabgabe erfolgen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.

Corona-Rundschreiben dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen und Hinweise des MdI RLP

Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI) hat ein Rundschreiben vom 13.05.2020 mit aktuellen pandemiebedingten dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen sowie Hinweisen für den Landesdienst versendet.
Die Regelungen zu erkrankten Mitarbeitenden, zu Verdachtsfällen von COVID-19, zu Einreisen aus dem Ausland, zu Mitarbeitenden in Quarantäne und zum infektionsschutzrechtlichen Tätigkeitsverbot sowie zu Telearbeit, Heimarbeit und mobilem Arbeiten gelten zunächst bis zum 07.06.2020. Die Regelungen zu Kita-/Schulschließungen und zur Schließung von teil-/vollstationären Pflegeeinrichtungen gelten bis zum 31.12.2020.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.

Home-Office verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin am 14. April 2020 entschieden, dass der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung nicht durch die Anordnung verletzt wird, vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten. (VG 28 L 119/20)

Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Novelle des Hochschulgesetztes: Mitgliederbefragung bis 15.05.2020

Der vhw rlp hat seine Mitglieder eingeladen sich an einer Stellungnahme des vhw rlp zum zweiten Entwurf des neuen Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz zu beteiligen. Eine entsprechende Synopse ist den Mitgliedern zugegangen und kann noch bis 15.05.2020 kommentiert werden.
Hier finden Sie die Synopse des Hochschulgesetzes.

2019

Zukunftsvertrag des MWWK mit den Hochschulen:

Dank des Widerstands aus Verbänden, Gewerkschaften und von Betroffenen konnte das Schlimmste abgewendet werden!

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Wolf gab heute (09.12.2019) bei der Präsentation der „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre“ bekannt, dass Rheinland-Pfalz mit 140 Millionen Euro und 750 Entfristungen die „größte wissenschaftspolitische Maßnahme seit Jahrzehnten“ umsetzt. So stellt das Land den rheinland-pfälzischen Hochschulen für die Jahre 2021 bis 2023 jährlich 140 Millionen Euro aus der Bund/Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ zur Verfügung. Im Zuge der „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre“ sollen über 750 Stellen für Studium und Lehre dauerhaft an den Hochschulen entfristet werden. (Pressemitteilung MWWK vom 09.12.2019)

Wie die Mittel unter den rheinland-pfälzischen Hochschulen verteilt werden, entscheidet sich in den bilateralen Verhandlungen zwischen MWWK und der jeweiligen Hochschule.

Ein Bärendienst für die duale Bildung in Deutschland!

Die Fortbildungsbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ führen nur zu Verwechslungen mit akademischen Abschlüssen und verzerren die Unterschiede zwischen akademischer und beruflicher Bildung.
Leider hat der Bundesrat dem Vorschlag zugestimmt.

Hier lesen Sie einen kritischen Kommentar im Sinne des vhw rlp.

Auch die HRK nimmt kritisch Stellung dazu.

Landesvorstand vhw rlp wiedergewählt

Am Freitag, den 29. November 2019, wurde der vhw rlp Landesvorstand in der 44. Landesvertreterversammlung wiedergewählt.

Wir gratulieren:

Dr. Beate Hörr (Vorsitzende des Landesvorstands)
Univ.-Prof. Willi Petter (Stellv. Landesvorsitzender)
Prof. Dr. Susanne Griebsch (Zweite stellv. Landesvorsitzende)
Prof. Dr. Manfred Berres (Schatzmeister)
Annette Richter M.A. (Beisitzerin)
Dr. Michael Müller-Karpe (Beisitzer)

Dr. Beate Hörr in geschäftsführenden Bundesvorstand des vhw gewählt

Dr. Beate Hörr, Landesvorstand des vhw rlp, wurde am 16.11.2019 für vier Jahre in den geschäftsführenden Bundesvorstand des vhw gewählt.

Wir gratulieren ihr ganz herzlich.

Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.

vhw rlp gegen Bezeichnungen BA Professional / MA Professional!

Der vhw rlp sieht die in der Novelle des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes vorgesehenen neuen beruflichen Fortbildungsbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sehr kritisch. Deshalb schließt sich der vhw rlp ausdrücklich der Entschließung der 27. Mitgliederversammlung der HRK vom 19. November 2019 an.

Die Abschlussbezeichnungen in den dualen Ausbildungswegen müssen eigenständig und in sich stimmig sein. Nur dadurch wird die große Bedeutung der dualen Ausbildung in Deutschland gestärkt und die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse zum Ausdruck gebracht. Die in der Gesetzes-Novelle vorgeschlagenen Fortbildungsbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ führen nur zu Verwechslungen mit akademischen Abschlüssen und verzerren die Unterschiede zwischen akademischer und beruflicher Bildung.

Zukunft und Wettbewerbsfähigkeiten der rheinland-pfälzischen Hochschulen in Gefahr!

Kommt das Land seinen Verpflichtungen aus dem Zukunftsvertrag nach?

Die vhw rlp Mitgliedergruppe der Universität Mainz unterstützt die „Initiative Zukunftspakt“ befristet beschäftigter Mitarbeiter*innen der JGU.

Mehr als dreihundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz müssen zurzeit um ihre berufliche Zukunft bangen. Ihre Stellen sind mit Mitteln des Hochschulpakts und des Qualitätspakts Lehre finanziert – Bundes- und Landesfinanzierungen, die zum 31. Dezember 2020 auslaufen.
Zwar hat der Bund zusammen mit den Ländern mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ ein Folgeprogramm beschlossen, jedoch keine festen Parameter zur Verstetigung von Stellen vorgesehen – die Länder können selbst darüber entscheiden.
Das Land Rheinland-Pfalz ist sich immer noch nicht klar darüber, wie die Mittel unter den rheinland-pfälzischen Hochschulen verteilt werden.
Auch ist nicht klar, ob das Land den vom Bund festgelegten Eigenanteil beisteuert oder, wie zu befürchten ist, anderweitig investiert.

Heute wird es eine öffentliche Ausschusssitzung des Wissenschaftsausschusses geben.
Donnerstag 07.11.2019 um 14 Uhr
in Mainz, Abgeordnetengebäude, Kaiser-Friedrich-Straße 3, Saal 401

u.a. wird es um den Zukunftsvertrag gehen und wie das Land Rheinland-Pfalz gedenkt diesen umzusetzen.
Es liegen entsprechende Anfragen der Fraktionen der Grünen und der CDU vor.
Der Sprecher der vhw rlp Mitgliedergruppe der JGU wird anwesend sein, ebenso wie zahlreicher Vertreter*innen der JGU.

Stellungnahme zum Entwurf eines Hochschulgesetzes (HochSchG) (30.09.2019)

Die Stellungnahme des vhw rlp zum Entwurf des neuen Hochschulgesetzes (HochSchG) des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz (MWWK).

Novelle des Hochschulgesetztes: Mitgliederbefragung bis 15.09.2019

Der vhw rlp hat seine Mitglieder eingeladen sich an einer Stellungnahme des vhw rlp zum Entwurf des neuen Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz zu beteiligen. Eine entsprechende Synopse ist den Mitgliedern zugegangen und kann noch bis 15.09.2019 kommentiert werden.

Bericht zur 14. Frauenpolitischen Fachtagung Frauen 4.0

Ab durch die gläserne Decke! Neue Perspektiven für den öffentlichen Dienst

Die Bundesfrauenvertretung tagte am 14. Juni 2018 in Berlin. Der Verband Hochschule und Wissenschaft im dbb nahm, vertreten durch die Landesvorsitzende des vhw rlp, Dr. Beate Hörr, an der 14. Frauenpolitischen Fachtagung des dbb in Berlin teil.

Zur Veranstaltung hatten sich über 300 Teilnehmerinnen angemeldet, ein neuer Rekord, sodass sogar in einen Nachbarraum auf eine Leinwand übertragen werden musste.

Nach Grußworten durch die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, sowie den Zweiten Vorsitzenden des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer, startete die erste Keynote.

Frau Prof. Christiane Funken, Professorin für Kommunikations- und Mediensoziologie und Geschlechterforschung von der TU Berlin, widmete sich dem Thema Wandel der Arbeitswelt. Sie nannte als Stichwort zur Zukunft der Arbeit die „VUKA-Welt“ – das Akronym steht für Volatilität, Unwägbarkeit, Komplexität und Ambiguität -, die sie als Chance insbesondere für Frauen beschrieb.

Die bei Frauen aufgrund ihrer Erziehung, ihrer Sozialisation, ihrer familiären Situation besonders ausgeprägten Fähigkeiten wie Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, so die These Funkens, wären prädestiniert zur Bewältigung der Herausforderungen in der VUKA-Arbeitswelt. Auch der Trend zur Projektinizierung unserer Arbeit, die Menschen mit der Fähigkeit zur Wissensarbeit, zur Interaktion und zur Kooperation erfordere, lasse Frauen hervorragend geeignet dafür erscheinen. Das ehemalige Modell einer Führungskraft, ausgestattet mit Herrschaftswissen und klaren Machtzuschreibungen, laufe aus und werde abgelöst durch sogenannte „Chef-Umgebungen“. Je nach Projekt haben je andere das Sagen, das Herrschaftswissen sei durch bessere Vernetzung nicht mehr exklusiv, sondern auch für gut vernetzte Menschen verfügbar. Der Begriff der Teilzeitarbeit solle ersetzt werden durch den Begriff der Wahlarbeitszeit.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Franziska Giffey, nahm sich über eine halbe Stunde Zeit für einen anregenden und kurzweiligen überblick über die wichtigsten Ziele auf ihrer Agenda als zuständige Bundesministerin: Von der geplanten zusätzlichen Förderung des Bundes in Höhe von 3500 Mill. € für die Kinderbetreuungsangebote in den Ländern, über die Absicht die Unternehmen mit einer Geldstrafe zu belegen, die als Zielquote in ihren Vorständen „0“ angeben, bis zu ihrem selbstgewählten Motto für ihre Amtszeit „Frauen können alles!“ Die anwesenden Gewerkschaftsvertreterinnen zollten ihren mit Verve und Engagement gehaltenen Vortrag mit stehendem Beifall.

Nach diesem unterhaltsamen Blick in die Zukunft der politischen Maßnahmen und die damit verbundenen Chancen für Frauen, folgten Einblicke aus der Praxis: Im Panel A ging es um neue Arbeitskonzepte auch im Behördenalltag, die zunächst aus Sicht einer Bundesbehörde vorgestellt wurde, hier vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und deren Abteilungsleiterin Frau Dr. Christine Morgenstern. Sie berichtete von einer neuen Dienststellenvereinbarung zur mobilen und flexiblen Arbeit. Mit dieser Praxis gehe das für Gleichstellung zuständige Ministerium mit gutem Beispiel voran. Auch Frau Doreen Molnár, Referentin im Referat Zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeitswelt und Arbeitskräftesicherung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, berichtete von guten Beispielen aus der Praxis und zwar von Wirtschaftsunternehmen. Im Panel B ging es um die Frage wie Familie und Karriere sich organisieren lassen, insbesondere aus der Sicht von Alleinerziehenden. Hierzu gaben Frau Teresa Bücker, Chefredakteurin in Edition F und Dr. Mareike Bünning vom Wissenschaftszentrum Berlin einen kurzen Impuls, anschließend wurde diskutiert.

Zum Abschluss gab es Kurzberichte aus den beiden Panels und ein Schlusswort von der Vorsitzenden der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer.

Dr. Beate Hörr
Die anwesenden Vertreterinnen der dbb rlp Frauen (u.a. in der Mitte: Claudia Rüdell, Vorsitzende der dbb rlp Frauen)

2018

Positionspapier: Promotionen an HAWen

21.12.2018

Im Hinblick auf die bevorstehende Novellierung des Hochschulgesetzes in Rheinland-Pfalz soll im Folgenden zum Thema „Promotionen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW)“ Stellung genommen werden.

In allen Landeshochschulgesetzen ist ein grundsätzlicher Zugang zur Promotion für HAW Absolventinnen und -Absolventen vorgesehen. Insbesondere die Möglichkeit zur kooperativen Promotion ist mittlerweile in den Hochschulgesetzen aller Bundesländer implementiert. Allerdings können in der Praxis unterschiedliche Modelle der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und HAWen identifiziert werden (siehe [1]). Das aktuelle Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz vom 19.11.2010 nimmt wie folgt in relativ unverbindlicher Weise auf die kooperative Promotion Bezug:

  • §25(4) In Promotionsverfahren können auch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an Fachhochschulen zu Prüfenden bestellt werden.
  • §26(8) Promotionsordnungen sollen Bestimmungen über die Zulassung besonders befähigter Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen mit Diplomabschluss sowie über die Zulassung besonders qualifizierter Absolventinnen und Absolventen mit Bachelorabschlüssen zur Promotion enthalten.
  • §34(5) Die Universitäten sollen gemeinsam mit den Fachhochschulen kooperative Promotionsverfahren durchführen. In diesem Fall kann zusätzlich eine Einschreibung der Doktorandin oder des Doktoranden an der beteiligten Fachhochschule erfolgen. § 67 Abs. 3a Satz 1 bis 3 gilt entsprechend.

Laut einer Umfrage der Hochschulrektorenkonferenz (siehe [2]) für den Zeitraum 2012-2014 lag die Anzahl der abgeschlossenen Promotionen von HAW-Absolventen/Absolventinnen deutschlandweit bei 1245 (von insgesamt 59 791 ohne Human- und Veterinärmedizin). Damit stieg der Anteil im Vergleich zu den Prüfungsjahren 2009-2011 um 33%. Die Gesamtanzahl abgeschlossener Promotionen in Rheinland-Pfalz belief sich von 2012-2014 auf 2281, davon waren 1.32% (d.h. absolut 30) Promotionen von HAW-Absolventen/Absolventinnen. Damit liegt Rheinland-Pfalz im Vergleich mit allen anderen Bundesländern auf einem der hinteren Plätze (Platz 12).

Das Modell der kooperativen Promotion leidet darunter, dass Universitätsprofessoren vielfach wenig motiviert sind, dafür zeitliche und ideelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das derzeitige Landeshochschulgesetz legt ihnen auch keinerlei Verpflichtung zur Kooperation auf. Die kooperative Promotion kann nur ernsthaft gefördert werden, wenn die Universitäten zur Mitwirkung verpflichtet werden und ihnen dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch sachlich begründet, dass die Betreuerinnen und Betreuer der Fachhochschulen als primäre Träger der wissenschaftlichen Verantwortung gleichberechtigt im Begutachtungsverfahren und in der Prüfung berücksichtigt werden. Das Promotionsverfahren muss durch diese und ggf. weitere Regelungen institutionell abgesichert werden. Die Diskrepanz in den Zustimmungsraten zum Thema „kooperative Promotion“ zwischen Hochschulleitungen einerseits und Fakultäten und Fachbereichen andererseits (vgl. [2] Statistiken zur Hochschulpolitik 1/2017 der HRK) zeigt, dass es nicht ausreicht, diese Regelungen auf Hochschulebene (z.B. in der Grundordnung) zu verankern: Sie müssen Eingang in die Promotionsordnungen der nächst-tieferen Ebene finden.

Eng verbunden mit der institutionellen Absicherung ist die Forderung nach gemeinsamen Graduiertenkollegs von Universitäten und HAWen, wie sie in anderen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein) schon eingerichtet sind. In Rheinland-Pfalz sind sie derzeit nur an Universitäten vorgesehen.

Das Hochschulgesetz sollte auch die Kooptation von in der Forschung ausgewiesenen Professorinnen und Professoren der Fachhochschulen in Fachbereichen/Fakultäten der Universitäten vorsehen. Kooptierte Mitglieder der Universität bekommen damit einen unkomplizierten Weg zur Promotion ihrer Doktorand/inn/en.

Um verbesserte Voraussetzungen für die kooperative Promotion und um ein Anreizsystem für die Einbringung von Zeit und praktischer Expertise seitens HAW Professor/inn/en im Rahmen von Promotionsverfahren zu schaffen, müssten wesentliche Änderungen im Hochschulgesetz von RLP vorgenommen werden. Ein zentraler Aspekt, der die Motivation und vor allem die Möglichkeit von HAW Professor/inn/en eine kooperative Promotion zu begleiten bestimmt, ist das hohe Lehrdeputat. Mit dieser Lehrbelastung ist eine qualitativ ausreichende Betreuung von Promovierenden – selbst unter Einsatz von vorlesungsfreien und ähnlichen frei planbaren Zeiten – für Professoren/innen an HAWen schwer umsetzbar. Mindestens eine Angleichung des Lehrdeputats an das von Universitätsprofessoren mit vergleichbaren Aufgaben oder eine Einrichtung von für den Zeitraum der Betreuung befristeten Forschungsprofessuren mit einem ermäßigten Lehrdeputat wären als Ausgleich für den zu leistenden Arbeits- und Forschungsaufwand angemessen/fair. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des Landes zur Verbesserung der Forschungsausstattung und Infrastruktur (technische und räumliche Ausstattung, Labore, Bibliotheken, Aufbau eines Mittelsbaus zur unterstützenden Betreuung, Fortbildungen,…) und eine Unterstützung zum Aufbau von Netzwerken von kooperationsinteressierten Professoren/innen wären notwendig. In letzter Konsequenz müssten Möglichkeiten eines Angebots zur besseren Besoldung (zB die Erreichung einer W3 Besoldungsstufe) für leistungsstarke HAW Professor/inn/en folgen.
Im aktuellen HochSchG fehlt die Grundlage für solche erforderlichen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Betreuung von Promovierenden an HAWen.

Perspektivisch sehen wir die Entwicklung hin zu einer gezielten Verleihung des Promotionsrechts an Fachbereiche von HAWen. Gründe hierfür wurden bereits in unserer Stellungnahme zu den Empfehlungen „Hochschulzukunftsprogramm Rheinland-Pfalz“ genannt (siehe Anlage).

Referenzen:

[1] Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) (Hrsg.) (2018): Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2018, EFI, Berlin. (https://www.e-fi.de/fileadmin/Gutachten_2018/EFI_Gutachten_2018.pdf)

[2] HRK (2017): Promotionen von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Promotionen in kooperativen Promotionsverfahren. Statistiken zur Hochschulpolitik 1/2017, Berlin. (https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-10-Publikationsdatenbank/Stat-2017-01_Promotionen.pdf)

[3] Stellungnahme des Verbandes Hochschule und Wissenschaft zur Reform der Promotionsverfahren. (https://www.vhw-bund.de/DOCS/STELLUNGNAHMEN/Promotionsverfahren.pdf)

[4] Stellungnahme des Verbandes Hochschule und Wissenschaft Rheinland-Pfalz im dbb zu den Empfehlungen „Hochschulzukunftsprogramm Rheinland-Pfalz“ (https://www.vhw-rlp.de/dokumente/VHW_RLP_Stellungnahme_Empfehlungen_Hochschulzukunftsprogramm.pdf)

April 2018

Besuch der VHW RLP-Vorsitzenden bei der Landtagsfraktion der Grünen.

Stellungnahme zum Empfehlungsbericht

Expertenkommission legt Empfehlungsbericht zur Hochschulentwicklung in Rheinland-Pfalz vor: Die Hochschullandschaft auf dem Prüfstand

April 2018

Die im April 2017 vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) eingesetzte 15-köpfige Expertenkommission erhielt den Auftrag, eine Gesamtbetrachtung des Hochschulsystems in Rheinland-Pfalz vorzunehmen und Empfehlungen zu seiner Weiterentwicklung zu formulieren. Um ihren Auftrag angemessen bewältigen zu können, wurden vier Arbeitsgruppen gebildet zu

  1. Studium und Lehre, Lehrerbildung, Diversity
  2. Forschung und Entwicklung, Nachwuchsförderung
  3. Internationalisierung, Innovation in der Region, Kooperationen, Transfer
  4. Governance, Kommunikationsstrategien, Hochschullandkarte Rheinland-Pfalz, Campus Management

Die Expertenkommission legte im April 2018 der Landesregierung Rheinland-Pfalz ihren 60seitigen Bericht vor.[i] Unter dem Vorsitz des Siegener Rektors und Vizepräsidenten der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Holger Burckhart, untersuchte die Gruppe Potenziale und Chancen des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts und formulierte auf dieser Basis Empfehlungen zur Weiterentwicklung der rheinland-pfälzischen Hochschullandschaft.

[i]      Expertenkommission Hochschulzukunftsprogramm Rheinland-Pfalz – Vorsitzender Professor Dr. Holger Burckhart (Hrsg.): Hochschulzukunftsprogramm Rheinland-Pfalz – Potenziale l Herausforderungen l Chancen: Empfehlungen. April 2018.

Der Vorsitzende der Expertenkommission, Prof. Dr. Holger Burckhart, unterstrich bei der Überreichung der Empfehlungen an Minister Wolf: „In durchweg offenen, sachbezogenen und konstruktiven Gesprächen mit den Hochschulgremien – den Hochschulleitungen, den Senaten und Fachbereichsleitungen aller elf rheinland-pfälzischen Hochschulen – sowie mit zentralen Interessensvertretungen aus wichtigen Gesellschaftsbereichen wurde der vorliegende Bericht erarbeitet. Zusammenfassend kann gesagt werden: Rheinland-Pfalz verfügt in seinen dezentral orientierten Wissenschaftsregionen Rheinhessen, Pfalz, Trier und Koblenz über ein breites Spektrum an Forschung, Lehre, Innovation und Transfer. Mit teilweise mehreren Standorten übernehmen sie mit besonderen Studienangeboten, innovativen Forschungsprojekten und Wissenstransfer in die Wirtschaft vor Ort eine besondere Rolle für die regionale Weiterentwicklung. Diese regionale Vielfalt sollte erhalten, aber zugleich als Grundlage für eine profilierte internationale Ausrichtung der Hochschullandschaft genutzt werden. Sie bietet Potenzial, fordert aber auch gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten für die Zukunft.“

Der zuständige Wissenschaftsminister, Prof. Dr. Konrad Wolf, selbst in seiner vorigen Position Hochschulpräsident der Hochschule Kaiserslautern und insofern Kenner der Praxis, bewertete die Arbeit der Kommission als hilfreich: „Wir werden zukunftsträchtige Spitzenforschung fördern. Mit neuen strategischen Konzepten werden wir die Forschung an Hochschulen national wie international wettbewerbsfähiger machen. Die Forschungsinitiative des Landes wird mit 20 Millionen Euro pro Jahr fortgeführt. Mit dieser Strategie wollen wir eine Steigerung der Drittmitteleinnahmen der Hochschulen von derzeit 235 Millionen Euro auf ein Volumen von rund 300 Millionen Euro erreichen“, so der Minister. „Ich will zudem die anwendungsorientierte Forschung der Fachhochschulen in das Promotionsgeschehen einbeziehen und kooperative Promotionen fördern. Noch 2018 werden wir ein Programm ins Leben rufen, das Promotionen, die gemeinsam von Fachhochschulen und Universitäten getragen werden, fördert. In der ersten Förderrunde 2018 werden damit 20 kooperativ Promovierende finanziert. Um die Attraktivität der dualen Studiengänge weiter zu steigern, will ich die Hochschulen dazu gewinnen, neben dualen Bachelorangeboten auch duale Masterangebote anzubieten. Insgesamt werde ich die Hochschulen dabei unterstützen, das Angebot der dualen Studienangebote in den kommenden fünf Jahren von 66 auf ca. 100 Studiengänge zu steigern.“

Großer Wermutstropfen aus Sicht des vhw rlp: Der Dachverband dbb und ihre inhaltlich einschlägig geeignete Gewerkschaft, nämlich der vhw, wurde an den Gesprächen nicht beteiligt. Der vhw rlp hat dies gegenüber dem zuständigen Ministerium sowie in seiner Stellungnahme entsprechend kritisch bemerkt. Nach Abschluss der bereits begonnenen Gespräche mit den verschiedenen Akteuren sollen die Zielvereinbarungen in eine Rahmenvereinbarung mit den Eckpunkten der künftigen Hochschulentwicklung münden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Stellungnahme des Verbandes Hochschule und Wissenschaft Rheinland-Pfalz im dbb zu den Empfehlungen „Hochschulzukunftsprogramm Rheinland-Pfalz“

Der Verband Hochschule und Wissenschaft Rheinland-Pfalz (VHW RLP) im dbb Rheinland-Pfalz begrüßt grundsätzlich die Empfehlungen, die die Expertenkommission auf Veranlassung des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur formuliert hat. Zu klären ist nun im nächsten Schritt wie diese Empfehlungen konkret umgesetzt werden sollen. Spätestens bei der nun anstehenden Diskussion über die praktische Umsetzung der Empfehlungen sollten einschlägig kompetente Gewerkschaften eingebunden werden.

Am 28. 11. 2017 (vgl. S. 58) fand u.a. ein Gespräch mit Gewerkschaften statt. Hierzu ist festzustellen, dass die Gewerkschaft dbb und tarifunion mit seiner Gewerkschaftsgruppe Verband Hochschule und Wissenschaft nicht beteiligt wurde. Dabei ist der Verband Hochschule und Wissenschaft Rheinland-Pfalz der einzige, der die ganze Bandbreite der Bereiche Hochschulen und Wissenschaft vertritt. Es sollte zukünftig beachtet werden, dass bei solchen Anhörungen keine einseitige Bevorzugung der DGB-Gewerkschaften erfolgt.

Einige Aspekte wurden aus Sicht des vhw rlp nicht genügend berücksichtigt (siehe unten).

Vor allem stellt sich die Frage, ob Rheinland-Pfalz willens und in der Lage ist, die für ein Hochschulzukunftsprogramm notwendigen zusätzlichen Finanzmittel aufzubringen. Das Land gibt momentan etwa 4% seiner Haushaltsmittel für den Bildungsbereich aus. Die Vorschläge der Kommission machen nur Sinn, wenn das Land bereit ist, die dafür notwendigen Mittel zusätzlich bereit zu stellen.

Besonders wichtig ist dabei, dass die Art der Finanzierung den Hochschulen langfristiges und nachhaltiges Wirtschaften und Planen ermöglicht. Ein Mittel dazu muss die Reduzierung des prozentualen Anteils an Projektfinanzierung zugunsten einer Erhöhung der Grundfinanzierung sein.

Rheinland-Pfalz rangiert derzeit mit seiner Beamtenbesoldung auf Platz 16. Mit der kürzlich angekündigten Besoldungserhöhung in 07/2019 und 07/2020 um jeweils 2% wurde versucht, auch im Bereich der Beamten das Schlimmste, nämlich die weitere Abwanderung qualifizierten Personals, zu verhindern.

Für die weitere Zukunftsplanung könnte es hilfreich sein, eine ehrliche Diskussion über die Profile und Funktionen von Universitäten und HAWen zu führen.

Hochschulen sind Bildungseinrichtungen, und deshalb müsste auch differenzierter über die unterschiedlichen Aspekte von Erziehung, Unterricht und Bildung sowie Lehren und Studieren diskutiert werden, die durch den weiten Begriff der Lehre allein nicht hinreichend dargestellt werden.

Der vhw rlp fordert daher: Einbeziehung der Expertinnen und Experten des vhw rlp in die Fragen der konkreten Umsetzung der Empfehlungen in Hochschulen und Wissenschaft!

Ergänzungen und weiterführende Erläuterungen:

Folgende Vorschläge der Kommission sind mit Kosten verbunden:

  • Erstellung einer umfassenden Bestandsaufnahme aller Studienangebote im Lande (S.51),
  • Verbesserungen des Studierendenmarketings (S. 51),
  • Hinterlegung des offenen Hochschulzugangs und Durchlässigkeit mit entsprechenden Ressourcen zu hinterlegen (vgl. S. 51),
  • Entwicklung neuer Modelle für die Studieneingangsphase und Studienorientierung (S. 51),
  • Weiterentwicklung dualer Studiengänge in Abstimmung mit Unternehmen und Kammern mit zeitlicher und räumlicher Flexibilisierung (S. 51),
  • Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Lehre; Verringerung der Abbrecherquoten, Ausbau des Qualitätszentrums einschließlich des Hochschulevaluierungsverbundes Südwest e.V. (S. 51),
  • Aufbau einer hochschulübergreifenden Digitalisierung mit entsprechenden Ressourcen   (S. 52),
  • Finanzielle Anreize zur Förderung kooperativer Promotionen (S. 52),
  • Erhöhung des forschungsbezogenen Personals an Hochschulen AW (S. 52),
  • Mehr Ressourcen zur Unterstützung der Handlungsfähigkeit bei Gleichstellung, Digitalisierung und Internationalisierung (S. 53),
  • Mehr Ressourcen für die TU Kaiserslautern, damit leistungsstarke Forschungskerne auch in Kooperation mit der Hochschule AW Kaiserslautern und der Region Pfalz gestärkt werden können (S. 53),
  • Mehr Ressourcen für die JGU, damit deren internationale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt werden kann (S. 53),
  • Aufbau eines hochschulübergreifenden Wissenschafts- und Studierendenmarketings und einer landesweiten Internationalisierungsstrategie (S. 49),
  • Ausbau englischsprachiger Studiengänge zur Gewinnung von mehr internationalen Studierenden (S. 13),
  • Bausanierungsbedarf der Universitäten Mainz und Kaiserslautern (S. 21),
  • Bereitstellungen von Stellen für vorgezogene Berufungen (S. 23),
  • Programm zur Förderung von offenen Bildungsressourcen (S. 24),
  • Evaluierung der Gleichstellungsprogramme (S. 24),
  • Erstellung einer umfassenden Bestandsaufnahme aller Studiengänge (S. 27),
  • Umfangreiche Förderung der Forschung an Hochschulen AW (S. 37/38), insbesondere auch Einführung von Qualifizierungsstellen,
  • Kurzfristiger Aufbau einer landesweiten Institution für kooperative Promotionen (S. 39),

Das Land stellt bis 2020 12 Mio. Euro aus dem Hochschulpakt zur Verfügung, um die Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Ausbildung zu erhöhen (S. 13). Diese Gelder sind aber nur sinnvoll eingesetzt, wenn durch das Land eine Dauerfinanzierung sichergestellt wird.

Stellen in den Lehrerbildungszentren werden zurzeit mit Hochschulpaktmitteln finanziert (S. 15/16). Da es sich hier aber um Daueraufgaben handelt, muss das Land die Finanzierung auch dauerhaft gewährleisten.

Auf folgende – aus Sicht des vhw rlp wichtige Punkte – geht die Kommission nicht oder nicht ausreichend ein: 

  1. Besonders zu begrüßen ist die Forderung der Expertenkommission (vgl. S. 53), dass das bestehende Hochschulfinanzierungssystem grundsätzlich überarbeitet werden sollte. Dabei wird von der Expertenkommission lediglich sehr vage vorgeschlagen, dass neben Leistungsindikatoren auch die Förderung internationaler Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden sollte, insbesondere die dafür notwendige Verwaltung von Stellen und Finanzmitteln.
  2. Das Land sollte aus Sicht des vhw rlp dabei unbedingt darauf achten, dass die drei Säulen laut Hochschulgesetz, nämlich Forschung, Lehre und Weiterbildung, aber auch die Verwaltung sowie die übrigen Einrichtungen der Hochschulen (z.B. Hochschulsport, Third Mission, Transfer, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Kooperationen, Marketing etc.) im Kampf der unterschiedlichen Interessen nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nicht die Qualität der Lehre gegen die Qualität der Forschung und umgekehrt ausgespielt werden kann. Das Land sollte als Mindeststandard dafür Sorge tragen, dass zur Erhaltung der Qualität der curricularen Lehre ausreichend Dauerstellen für Professor/inn/en und Dozierende in den Stellenplänen bereitgestellt und finanziert werden.

Insbesondere müssen Kostensteigerungen durch Tarifveränderungen bei den Globalhaushalten unmittelbar als zusätzliche Mittel in vollem Umfang (100%) bereitgestellt werden.

Kann das Land für die curriculare Lehre nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stellen, müssen Land und Hochschulleitungen hochschulübergreifend Einsparkonzepte erarbeiten, z.B. durch Schließung von Studiengängen oder Einsparungen durch hochschulübergreifende Kooperationen, wie von der Expertenkommission an verschiedenen Stellen andeutungsweise gefordert wird.

  1. In „2.4 Hochschulautonomie“ (S. 20/21) spricht die Kommission eine Gliederung der Finanzzuweisungen in Grundzuweisung, PBK und MBK und damit verbundene Probleme an (historische Haushalte als Basis, wenig Dynamik). Der Begriff „Bemessungskonzept“ legt nahe, dass hier der Bedarf bemessen wird. Dies ist aber nicht der Fall. Die Konzepte PBK und MBK legen bestimmte Parameter mit Gewichtungen zugrunde und liefern einen Schlüssel, nach dem vorhandene Personal- bzw. Haushaltsmittel verteilt werden. Wenn alle Hochschulen ihre Studierendenzahl oder ihren Frauenanteil in gleicher Weise erhöhen, erhalten sie die gleichen Mittel wie vorher.Hier sollte eine Grundsatzdiskussion unter Einbeziehung aller Hochschulen mit einer Gliederung in die Bereiche Forschung, Lehre, Weiterbildung sowie weitere (z.B. Verwaltung, Hochschulsport, Third Mission, Transfer, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Kooperationen, Marketing etc.) geführt werden. Bei der Forschungsfinanzierung sollte eine Differenzierung in Finanzierung für eingereichte Pläne und eine Finanzzuweisung für in der Vergangenheit erbrachte Forschungsergebnisse diskutiert werden. Die Kommission gibt hier auf S. 36 den hilfreichen Hinweis: „Erbrachte Leistungen herausragender Forscherinnen und Forscher sind durchaus valide Indikatoren für zukünftige Leistungen.“
  2. Ein solches Konzept kann dazu verleiten, in unbedachter Weise neue Studiengänge zu schaffen, die Studierendenzahlen durch Marketing oder den Frauenanteil zu erhöhen, nur um Kürzungen bei Stellen oder Finanzmitteln zu vermeiden, was aber dann zu Lasten der konkurrierenden Hochschulen geht.
  3. Die Universitätsmedizin Mainz wurde nicht in die Betrachtung einbezogen (siehe Ergänzungen).
  4. Die Kommission fordert dankenswerter Weise verbesserte Promotionsmöglichkeiten für Hochschulabsolvent/inn/en von HAWen im Rahmen kooperativer Promotionsverfahren, sie setzt sich aber nicht mit den Argumenten für ein dazu ergänzendes eigenständiges Promotionsrecht für HAWen (für bestimmte Fachbereiche oder Forschergruppen) und den diesbezüglichen Entwicklungen in anderen Bundesländern auseinander (siehe Ergänzungen).
  5. Für den Erfolg des Unterrichts auf allen Schulstufen ist eine gut ausgebaute Lehrkräftefortbildung sowohl zentral als auch mit permanenten Angeboten in den Universitäten in Didaktik und Methodik aller Unterrichtsfächer dringend erforderlich. Solche Angebote müssen für Quer- und Seiten­einsteiger verpflichtend sein.
    Das erfordert auch, dass die Stellen in den Lehrerbildungszentren in den Hochschulen als Dauerstellen finanziert werden, so dass auch in diesem Bereich zur Qualitätssicherung prekäre Beschäftigungsverhältnisse vermieden werden.
  6. Auch beim wissenschaftlichen Nachwuchs müssen sachgrundlose Befristungen weitgehend vermieden werden. Andernfalls ist die im vorliegenden Zukunftsprogramm geforderte Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie nicht realisierbar.
  7. Das von der Kommission entwickelte Zukunftskonzept sieht eine zunehmende Vernetzung der Hochschulen mit den Firmen und Betrieben der Umgebung, aber auch mit der Bevölkerung im Sinne einer Third Mission bzw. Transfer vor. Das ist sehr zu begrüßen. Konkrete Empfehlungen enthält der Bericht bedauerlicherweise jedoch nicht (siehe Ergänzungen).
  8. Auf S. 21 und S. 42 spricht sich die Kommission richtigerweise für mehr Autonomie der Hochschulen aus und nennt dabei Stellenplan, Berufungsrecht, Dienstvorgesetzteneigenschaft für Professorinnen und Professoren, Bauherreneigenschaft. Zum anderen werden die Hochschulen überwiegend von den Steuerzahler/inne/n finanziert und deren legitimer Vertreter ist nun einmal die Landesregierung. Ihr müssen Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten zugestanden werden, auch im Interesse der Hochschulangehörigen selbst. Dabei sollte natürlich konkret so wenig wie möglich genehmigungspflichtig sein.
  9. Die Forderung nach Autonomie der Hochschulen ist jedoch seitens der Landesregierung mit Bedacht zu stellen. In der Realität kann sich diese auch als reine Autonomie der Hochschulleitungen herausstellen. Auch in Hochschulen können sich Interessen- und Machtstrukturen bilden.
  10. Eine gewaltige Herausforderung in der Zukunft werden die Umstellungen in fast allen Bereichen im Zuge der Digitalisierung sein; das vorliegende Zukunftsprogramm weist darauf hin. Das hat zur Konsequenz, dass sowohl die Lehrenden als auch das übrige Personal entsprechend weitergebildet werden müssen. Hierfür müssen die Zentren für wissenschaftliche Weiterbildung entsprechend gestärkt werden. Bei Berufstätigen bietet sich hier das duale Verfahren an. Es wird damit auch Veränderungen in den Verwaltungs­strukturen der Hochschulen selbst geben. Hier ist eine schnellstmögliche deutliche Aufstockung der Stellenpläne mit entsprechender Finanzierung der Weiterbildungszentren erforderlich.
  11. Bezüglich der Bauherreneigenschaft hat die Praxis gezeigt, dass der LBB bezüglich der Bausanierung und kleineren Neubaumaßnahmen personell zumindest für den Bereich der JGU überfordert ist. Entweder muss hier der LBB personell deutlich besser ausgestattet werden oder aber, was wahrscheinlich besser funktionieren würde, die Befugnisse und Ressourcen der Immobilienabteilung der JGU müssten ausgeweitet werden.
  12. Im Abschnitt 2.2 Studium und Lehre (S. 12 ff.) erweckt der Bericht der Expertenkommission den Eindruck, als seien hohe Studierendenzahlen und insbesondere hohe Studierendenzahlen aus dem Ausland schon ein Wert an sich. Diese Auffassung, die vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzierung über HSP-Mittel nachvollziehbar ist, müsste zumindest hinterfragt werden. Der Hinweis auf höhere Werte in anderen Ländern ist dabei argumentativ keine Hilfe.
  13. Wünschenswert wären hier Analysen zu der Frage, ob das Land da, wo globale Bedarfsschätzungen für die Zukunft überhaupt möglich sind (z.B. Ärzteversorgung, Lehrerversorgung), mindestens genügend Studienplätze für den Eigenbedarf bereitgestellt werden. Die Kommission weist auf S. 16 bezüglich der Lehrerbildung auf dieses Problem hin.
  14. Die Angaben der Kommission zu den Betreuungsrelationen S.14/15 müssten sehr viel stärker differenziert werden, wenn sie eine Hilfe für praktische Entscheidungen sein sollen.
    Einerseits müsste hier zwischen Professor/in/en und Dozierenden unterschieden werden und andererseits machen Vergleiche nur bezüglich vergleichbarer Studiengänge Sinn. Dies allerdings müsste in einem Bundesvergleich erfolgen, wenn die Qualität der Abschlüsse auf Bundesebene vergleichbarer gemacht werden sollen.
    Natürlich hängt die Qualität der Lehre auch entscheidend von den Betreuungsrelationen und von der Frage ab, ob die Lehre über Dauerverträge oder befristete Verträge wahrgenommen wird.
  15. Zum Problem der Abdeckung curricularer Lehre durch befristete Arbeitsverträge und durch Lehraufträge und deren Auswirkungen auf die Qualität der Lehre nimmt die Kommission nicht Stellung.

Ergänzungen zu den oben genannten Punkten:

Ad 3: Die UM wurde in dem Bericht nicht berücksichtigt, obschon sie mit dem Problem zu kämpfen hat, dass sie einerseits zwar ganz exzellente Forschungsleistungen erbringt, andererseits diese aber mit den Einnahmen aus der Krankenversorgung nicht finanzieren kann, was jährlich zu erheblichen Haushaltsdefiziten führt.
Hier sollten nach Auffassung des vhw rlp die Mittel für die Forschung getrennt und in angemessener Höhe vom Land zugewiesenen werden.

Die Empfehlungen enthalten auch keine Aussage darüber, wie viele Medizinstudienplätze Rheinland-Pfalz bereitstellen müsste, um mindestens den Eigenbedarf des Landes zu decken.

Ad 4: Selbständiges Promotionsrecht für HAWen ergänzend zu kooperativen Promotionen:

Für eine Diskussion zu diesem Thema führt der vhw rlp folgende Argumente an:
a) Es gibt bestimmte Themenbereiche, bei denen weder thematisch noch forschungsmethodisch ein Zwang zur Kooperation mit einer Universität sinnvoll ist. Kooperationen führen hier nur zu einer Ressourcenverschwendung, personell, finanziell und zeitlich.

  1. b) Ein sinnvoll ausgestaltetes eigenständiges Promotionsrecht für HAWen ergänzend zu Kooperationsmodellen könnte wesentlich zur Wirtschaftsförderung des Landes beitragen, insbesondere in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz.
  2. c) Aufgabe der Politik sollte es sein, auf eine sinnvolle Verteilung der Jahrgänge auf das gesamte Bildungssystem hinzuwirken, also auch auf eine sinnvolle Verteilung auf Universitäten und HAWen. Ist man der Auffassung, dass es gesellschaftspolitisch von der Funktion der unterschiedlichen Hochschultypen und von der Finanzierung her sinnvoller wäre, die Universitäten im Lehrbereich zugunsten der HAWen zu entlasten, wäre ein eigenständiges Promotionsrecht für eine volle Konkurrenzfähigkeit bei der Anwerbung von Studierenden für die HAWen hilfreich.
  3. d) Bundesweit ist eine Entwicklung im Gange, die zunächst von einer völligen Ablehnung hin zu einer momentan unumstrittenen Forderung nach kooperativen Möglichkeiten zu nun vereinzelt schon vorhandenen eigenständigen Promotionsmöglichkeiten unter bestimmten Bedingungen geführt hat. Es ist zu vermuten, dass diese Entwicklung auch wirtschaftliche Gründe hat und Rheinland-Pfalz sollte hier eher fortschrittlich als zu zögerlich sein, zumindest aber eine ernsthafte Diskussion führen.
  4. e) Das Promotionsrecht ist momentan auf der Ebene der Fachbereiche, also nicht auf der Ebene der Hochschulen selbst verankert, was auch inhaltlich sinnvoll ist und so bleiben sollte.

In der Praxis wird von Vertreter/inn/en der HAWen immer wieder darüber geklagt, dass eine kooperative Zusammenarbeit in vielen Fällen auf Augenhöhe nicht möglich sei und dass sie auch keine Lust hätten, hier als Bittsteller aufzutreten.
Für viele Themen der HAWen findet sich kein im Lande befindlicher Partner an einer Universität, der hier Interesse hätte, nicht honorierte zusätzliche Belastungen auf sich zu nehmen.

  1. f) Die Kommission stellt fest: „Regionen ohne Wissenschaft verlieren den Anschluss an globale Entwicklungen und sind nicht nur in ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Dynamik benachteiligt, sondern auch in ihrer Bevölkerungsentwicklung“ (S. 4).
    Da sicher nicht die Zahl der Universitäten erhöht werden kann, müsste unter diesem Gesichtspunkt Anzahl und Verteilung der HAWen und deren Möglichkeiten, an Wissenschaften mitzuwirken, diskutiert werden. Ein eigenständiges Promotionsrecht könnte hier förderlich sein.

Ad 6: Der vhw rlp ist der Auffassung, dass alle hauptamtlich Lehrenden an den Universitäten des Landes, die nicht den Titel „Univ.-Prof.“ führen, auf Antrag den Titel „Univ.-Doz.“, d.h. Universitätsdozentin/Universitätsdozent, führen dürfen. So könnte das Sammelsurium an Titeln bei den hauptamtlich Lehrenden vereinheitlicht werden. Der Titel „Univ. Doz.“ benennt eindeutig die Gruppe der hauptamtlich lehrenden Nichtprofessor/inn/en von ihrer Funktion her auch für die Außenwelt und stärkt bei den Betroffenen ihre Identität.

Auch sollte die Gruppe der akademischen Räte erhalten bleiben.
Deren Aufgabenfeld umfasst wie bei den Professoren Forschung, Lehre, Weiterbildung und akademische Selbstverwaltung, wobei der Anteil an der Lehre mit bis zu 16 Semesterwochenstunden größer ist als bei den Professoren. Der Vorteil liegt in der Möglichkeit einer intensiveren Betreuung der Studierenden und in der Wahrnehmung spezieller Daueraufgaben in der Institutsverwaltung.

Ad 7: Ein Beispiel ist die 2011 gegründete Wissenschaftsallianz in Mainz als ein Kontakt­bereich von Hochschulen und Forschungsinstituten für lokal ansässige Firmen und Betriebe, aber auch für die Allgemeinheit. Davon profitiert auch die Bevölkerung (KinderUni, Wissenschaftsmarkt, Science Week, Night of the Profs etc.).

Ad 8: Die Einführung eines eigenständigen Amtes einer Senatspräsidentin/eines Senatspräsidenten nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins – auch zur Förderung eines allgemeinen Demokratieverständnisses an den Hochschulen – scheint dringend geboten. Wenn aber von Autonomie gesprochen wird, sollte die Frage der Leitung des Senats zumindest den Senaten der Hochschulen selbst vorbehalten werden.

2017

29.09.2017

Besuch der VHW RLP-Vorsitzenden bei der Landtagsfraktion der Grünen.

Digitalisierung – Arbeitsmarkt 4.0:

Gibt es einen Masterplan?!

09.05.2017/27.06.2017

Die Veränderungen in der Arbeitswelt, die durch die zweite Phase der Digitalisierung ausgelöst werden, beschäftigen Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerverbände, aber auch zukunftsorientierte Einrichtungen und zuständige Ministerien der Landesregierung.

So war das Kaiserslauterner Forum 2017 der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) am 09.05.2017 im BIC der TU Kaiserslautern der Arbeit und sozialen Sicherung im digitalen Zeitalter gewidmet.

Nach einem Rückblick auf die bisherige digitale Entwicklung bewertete Margret Suckale, Mitglied des Vorstandes der BASF und Vorsitzende der ZIRP, die zukünftige Entwicklung eher als Evolution denn als Revolution. So könnten digitale Medien vorausschauende Planungen unterstützen und unvorhersehbare Ausfälle vermeiden sowie Forschung und Entwicklung mittels Simulationen (insbesondere in der Chemie) fördern. Speziell kann die 3D-Technik durch das Drucken von Ersatzteilen wertvolle Hilfe leisten. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist für Frau Suckale keine Lösung hinsichtlich eines möglichen Wegfalls von Arbeitsplätzen, vielmehr sollten Menschen dort eingesetzt werden, wo Menschlichkeit gefordert wird, was auf eine Umschichtung der Arbeitsplätze hinausläuft.Da Prof. Dr. Klaus J. Zink, Center for Human Factors – KL, Institut für Technologie und Arbeit e.V., Technik für gestaltbar hält, sieht er die zu erwartenden Dimensionen des Wandels in der Produktionsweise und der Zunahme der Wertschöpfungsketten.Starke Veränderungen hinsichtlich der sozialen Frage sieht Thomas Bruch, Geschäftsführender Gesellschafter der Globus SB-Warenhaus Holding GmbH, im Handel mit Fragen der Existenzsicherung und der Menschenwürde. Vor diesem Hintergrund tritt er für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein.

Natürlich berühren diese Fragen und Probleme in starkem Maße den Bereich der betrieblichen Mitbestimmung. So war der MASTERPLAN „Zukunft der Arbeit in Rheinland-Pfalz“ des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie am 27.06.2017 im Frankfurter Hof, Mainz, der Frage „Auf dem Weg zum Innovationsmotor? Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0“ gewidmet.

In einem ersten Dialog zwischen Katrin Eder, Umweltdezernentin der Stadt Mainz, und Jürgen Wirbelauer, Personalrat beim Entsorgungsbetrieb von Mainz, ging es um den Grad der Digitalisierung in städtischen Bereichen, speziell um den Einfluss auf die Logistik bei der Müllabfuhr. Damit Betriebsräte auf Augenhöhe mit der Betriebsleitung mitbestimmen können, bedarf es entsprechender Weiterbildungsangebote.In einem zweiten Dialog zwischen Dr. Gerwig Kruspel von der BASF Ludwigshafen und Michael Blug, Landesbezirksleiter ver.di RLP – Saarland, standen die zu erwartenden Unternehmensveränderungen und die Einstellung der Gewerkschaften hierzu im Mittelpunkt.In einem Kurzinput hob Dr. Katharina Oerder, Leiterin des Hauptstadtbüros des Instituts für Mitbestimmung , Innovation und Transfer in Bonn, die Mitbestimmung als Standortvorteil in der digitalen Arbeitswelt hervor.An sechs Diskussionstischen konnten die Themen „Qualifizierung und Personalentwicklung“, „Veränderte Stellenprofile“, „Arbeitszeit und Arbeitsort“, „Betriebsratsarbeit digital“, „Mitbestimmung im Arbeitsrecht“ und „Beschäftigtendatenschutz und Kontrolle“ mit Experten vertieft werden.Für den VHW nahm der ehemalige Landesvorsitzende Dr. Ekkehard Kroll an diesen beiden Veranstaltungen teil; denn die mit der Digitalisierung anstehenden Themen sind im Hinblick auf die zu erwartenden Veränderungen auch im Hochschul- und Wissenschaftsbereich für den VHW von besonderem Interesse.

15.02.2017
Warnstreik- und Protestaktion am Mittwoch

15. Februar 2017 in Mainz

Im Rahmen der TV-L-Einkommensrunde 2017 / Stellenabbau in der Landesverwaltung hatte der dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Rheinland-Pfalz zu einer Warnstreik- und Protestaktion am Mittwoch, 15. Februar 2017 in Mainz eingeladen. Den Abschluss bildete eine Kundgebung auf dem Gutenbergplatz, direkt am Staatstheater.

Im Mittelpunkt steht die TV-L-Entgeltrunde, für die die Bundestarifkommission des dbb als Hauptforderung ein lineares Plus von 6 Prozent (inklusive sozialer Komponente) erhoben hat.

Weitere Informationen: https://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2017.html

Gleichzeitig laufen die parlamentarischen Haushaltsberatungen, bei denen es um den drohenden Abbau von 2.000 Vollzeitäquivalenten an Personal in der Landesverwaltung bis 2020 geht, 600 davon in den Ministerien und Mittelbehörden, 310 daraus schematisch über die Einzelpläne verteilt.

Der dbb fordert, dass das Tarifergebnis im Rahmen der Einkommensrunde auch zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbesoldung und -versorgung im Landes- sowie Kommunaldienst übertragen wird.

Professor Dr. Dr. h.c. Berndt Heydemann
Kundgebung auf dem Gutenbergplatz, direkt am Staatstheater

2016

27.09.2016
Themenworkshop des Foresight-Prozesses der ZIRP:

Für den Arbeitsmarkt der Zukunft: Wie werden wir 2040 lehren und lernen?

Die Schlagworte Industrie 4.0, Digitalisierung, Globalisierung, …durchschwirren zur Zeit alle Medien. Welche Kompetenzen brauchen wir, um für die Entwicklung von Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Industrie und Arbeitsmarkt in der Zukunft mit Blick auf 2040 gewappnet zu sein? Mit diesen Fragen setzte sich das Auditorium der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) am 27.09.2016 in der Hochschule Mainz – University of Applied Sciences auseinander.

Nach dem Impulsreferat von Prof. Dr. Henning Pätzold (Bildungswissenschaften der Uni Koblenz-Landau) „Wie werden wir 2040 arbeiten und lernen?“ setzten sich die TeilnehmerInnen in drei Panels mit den Themen „Kompetenzen der Zukunft“, „Lernen im Betrieb / Wissensmanagement“ und „Schule und Hochschule 2040“ auseinander.

Auf Einladung der ZIRP nahm für den VHW wie bereits bei früheren Veranstaltungen der ZIRP der ehemalige Landesvorsitzende Dr. Ekkehard Kroll an der Tagung teil. Sein Resümee: Die Zukunft hat schon begonnen, bereits jetzt haben insbesondere die Schulen, Hochschulen und alle Weiterbildungseinrichtungen wichtige Aufgaben zu meistern, um uns alle für die Herausforderungen fit zu machen!

2015

05.11.2015
Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz: Magnet Mittelstadt

Der ehemalige vhw-Landesvorsitzende Ekkehard Kroll nahm für den vhw an einer Veranstaltung der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) zum Thema „Magnet Mittelstadt – Die neue Rolle von mittelgroßen Städten als Zentren zum Leben, Wohnen und Arbeiten“ teil. Referate wurden u.a. von Wirtschaftsministerin Lemke und Frau Univ.-Prof. Toeger-Weiß (Professorin für Regionalentwicklung und Raumordnung an der TU Kaiserslautern) gehalten.

Als Mittelstädte werden solche mit 20 000 bis 100 000 EW bezeichnet.

04.05.2015
Stellungnahme

Unsere Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung der Landesverordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Hochschulbereich des für das Hochschulwesen zuständigen Ministeriums (HSchDienstZVO).

28.04.2015
Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz

„Starke Wirtschaft – Starke Regionen: Kultur im ländlichen Raum“ unter diesem Thema setzte die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) in Höhr-Grenzhausen als achte Schwerpunktveranstaltung die Reihe fort.

Auf Einladung der ZIRP nahm für den VHW der ehemalige Landesvorsitzende Dr. Ekkehard Kroll an den Veranstaltungen teil; denn die erörterten Themen sind für den VHW im Hinblick auf die von Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Verbänden und Gewerkschaften getragenen Plattform Industrie 4.0 von besonderem Interesse.

20.04.2015
Wichtige Nachricht zum Thema Befristungen:

Wer nicht wissenschaftliche Dienstleistungen erbringt (z.B. Lehrkräfte für besondere Aufgaben), fällt nicht unter das WissZeitVG und kann nicht auf dessen Grundlage befristet werden. Dabei kommt es nicht auf den Text des Arbeitsvertrages an, sondern allein darauf, was tatsächlich gearbeitet wurde. Urteil des BAG vom 1.6.2011 AZ: 7 AZR 827/09 (Details in Google unter: Urteil BAG 7 AZR 827/09.)

09.03.2015
Gespräch mit der SPD

Im Rahmen der Parteiengespräche des VHW RLP trafen sich am 19.02.2015 Prof. Dr. Josef Arendes (Bundesvorsitzende  des VHW), Friederike Harig (Vorsitzende des VHW RLP)  und Prof. Willi Petter (stellvertretender Vorsitzender des VHW RLP und Vorsitzender der VHW-Gruppe Uni Mainz) mit  Staatssekretär Prof. Dr. Thomas Deufel, der hochschulpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Barbara Schleicher-Rothmund und zwei weiteren Mitgliedern des AK Wissenschaft zu einem neunzigminütigen Gespräch im Abgeordnetenhaus.

Eine der Gesprächsgrundlagen stellte das Lehrauftragspapier des VHW RLP dar, worauf die Kleine Anfrage der CDU (siehe Link) basierte und welche von Staatssekretär Prof. Dr. Deufel im Januar diesen Jahres beantwortet wurde (letzter Punkt Aktuelles). An den Hochschulen in Rheinland-Pfalz werden mittlerweile so viele Lehraufträge vergeben, dass der VHW die Qualität der Lehre langfristig nicht mehr gesichert sieht. Frau Schleicher-Rothmund kündigt an, dieses Thema mit in den Arbeitskreis Wissenschaft zu nehmen (siehe Gesprächsnotiz über das Gespräch zwischen VHW und SPD).

Der Bundesvorsitzende begrüßte ausdrücklich das Modell der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Umverteilung der BAföG-Mittel. Frau Schleicher-Rothmund berichtet, dass 25 Millionen zur Verbesserung der Grundausstattung der Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Neben der Verbesserung der Ausstattung können damit 200 neue Dauerstellen geschaffen werden.

In dem Gespräch formulierte der VHW RLP seine Forderung nach einer einheitlichen Grundbesoldung des Professorenamts. In der deutschen HS-Landschaft existiert das einheitliche Professorenamt mittlerweile schon in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg.

2014

31.07.2014

Am 31. Juli 2014 fand ein zweistündiges Gespräch zwischen dem hochschulpolitischen Sprecher Herrn G. Heinisch von Bündnis 90/ Die Grünen mit der Landesvorsitzenden, Frau Fr. Harig und dem stellvertretenden Vorsitzenden, H. Prof. Willi Petter statt. Dabei wurden hochschulrelevante Themen wie die aktuelle Hochschulfinanzierung, befristete Arbeitsverträge, personelle Unterversorgung in den Geisteswissenschaften, Professorenbesoldung sowie Blended Learning besprochen.

Auf Initiative von Bündnis 90/ Die Grünen wurde erreicht, dass die Sitzungen der Hochschulräte in RLP künftig öffentlich zugänglich sind. Der VHW wird einen Vertreter zum kommenden Sitzungstermin des Hochschulrates der JGU entsenden.

vor 2014

2009

Stellungnahme zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz (MBWJK).