vhw Mitteilungen
Bei den vhw Mitteilungen handelt es sich um die Verbandszeitschrift des vhw. Das Inhaltsverzeichnis und den einleitenden Artikel „Auf ein Wort“ finden Sie in den folgenden Links.
Sonstige Ereignisse und Aktivitäten
Zurückliegende Aktivitäten, Ereignisse oder Inhaltsverzeichnisse der vhw Mitteilungen finden Sie im

Aktionswoche zu Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft (24.05.2023)
Auch wenn die Umsetzung des Zukunftsvertrags für einige bessere Beschäftigungsperspektiven gebracht hat, bleibt die Arbeit an Universitäten in Deutschland geprägt von prekären Bedingungen und einem hohen Grad an Befristungen. Daher hat sich ein breites Bündnis von Gewerkschaften und Initiativen entschlossen, zu einer Aktionswoche zu Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft (12. bis 16. Juni 2023) aufzurufen.
Mitarbeitende und Studierende gemeinsam können einen sichtbaren Beitrag dafür leisten, einmal mehr die Aufmerksamkeit innerhalb und außerhalb der Universität auf die hier herrschenden Arbeitsbedingungen zu lenken. Schwerpunktmäßig geht es dabei um die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetz und die Bemühungen um einen Tarifvertrag auch für wissenschaftliche Hilfskräfte.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- https://mittelbau.net/aktionswoche-12-16-juni/
- https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/bundesweite-aktionswochewissenschaft-von-12-bis-16-juni-2023
- https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/hochschulen/++co++19578170-f62b-11ed-bd9e-001a4a160110
- https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/bildung-und-bildungsarbeit/++co++9e3bb9e0-f31c-11ed-a744-001a4a160123
Mitgliedergruppe der Johannes Gutenberg-Universität Mainz:
Der Personalrat der JGU möchte in der Aktionswoche in Erscheinung treten und sich dafür gerne mit möglichst vielen weiteren, unterschiedlichen Akteuren auf dem Campus vernetzen.
Fragen, Ideen und Anmerkungen (innerhalb der JGU) können an Dr. Daniel Alles gerichtet werden.
Rheinland-Pfalz führt eigenständiges Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein (16.05.2023)
Im Rahmen der Hochschulrektorenkonferenz wurde bekannt gegeben, dass Rheinland-Pfalz ein eigenständiges Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) einführt.
Die HAW bieten ein hochwertiges, an der Berufspraxis orientiertes und innovatives Studienangebot. Gleichzeitig sind sie Motoren der angewandten Forschung und des Transfers mit der Wirtschaft. Als wichtiger Bestandteil der Hochschullandschaft ist es dem Land Rheinland-Pfalz somit ein Anliegen die HAW bei ihrer Profilbildung zu unterstützen und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie für die Zukunft wettbewerbsfähig und attraktiv für Studierende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Professorinnen und Professoren sind. Dazu gehört auch, den Studierenden an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften die Möglichkeit einer Promotion zu bieten.
Geplant ist, dass die Hochschulen das Promotionsrecht in Bereichen ausüben werden, in denen sie eine ausreichende Forschungsstärke nachweisen können. Mit einer hochwertigen Promotionsbetreuung und hohen Qualitätsstandards können dort in naher Zukunft hervorragende Promotionen entstehen. Hierfür erarbeitet das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) aktuell eine Gesetzesinitiative und einen Kriterienkatalog.
Grundlage für die angestrebte Reform ist eine Änderung des Hochschulgesetzes, die das MWG dem Landtag vorschlagen wird. Gemeinsam mit den HAW wird das Ministerium Kriterien festlegen, nach denen das Promotionsrecht verliehen wird. Geplant ist, dass in den nächsten Jahren auf dieser Basis Promotionscluster entstehen werden, welche die Forschungsstärke der einzelnen Hochschulen zusammenbringen, die Qualität der Verfahren sichern und ein starkes Umfeld für hochwertige Promotionen schaffen werden.
Die gesamte Pressemitteilung des MWG finden Sie unter: https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-und-wissenschaftsminister-clemens-hoch-rheinland-pfalz-fuehrt-eigenstaendiges-promotionsrecht-fuer-seine-forschungsstarken-hochschulen-fuer-angewandte-wissenschaften-ein-1
Bitte um Beteiligung an der Studie „Barometer Digitale Verwaltung – Wie sieht die Verwaltung der Zukunft aus?“ (11.05.2023)
Die Beratungsagentur Next:Public geht zusammen mit dem dbb beamtenbund und tarifunion sowie der Hertie School of Governance in einer neuen Studie – „Barometer Digitale Verwaltung“ – der Frage nach, wie die Verwaltung der Zukunft aussehen kann.
Inhaltlich konzentriert sich die Studie auf die Verwaltung als moderner Arbeitgeber, die interne Verwaltungsdigitalisierung und die Stellung von IT-Sicherheit in den Behörden. Ziel der Studie ist es in Erfahrung zu bringen, wie Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes die bestehenden Rahmenbedingungen in Ihrer Verwaltung bewerten.
Der Befragungszeitraum beginnt am 10. Mai 2023 und endet am 18. Juni 2023. Die Ergebnisse werden im Herbst veröffentlicht.
Unter folgendem Link können Sie an der Befragung der Studie teilnehmen: https://survey.lamapoll.de/Barometer-Digitale-Verwaltung
Rundschreiben Corona-Virus – dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen und Hinweise des Ministeriums des Inneren und für Sport RLP (11.04.2023)
Das höchstwahrscheinlich letzte Corona-Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport RLP wurde am 11.04.2023 versendet.
Darin geht es im wesentlichen um die Aufhebung der zuletzt mit Schnell-Info vom 22.02.2023 weitergeleiteten dienst-/arbeitsrechtlichen Regelungen/Hinweise vom 16.02.2023 – download hier möglich.
Für die in dem Schreiben vom 16. Februar 2023 unter Ziffer I getroffenen Regelungen – Erkrankungen, Verdachtsfälle, Absonderung/Quarantäne – besteht wegen des Wegfalls der Pflicht zur Absonderung bzw. zu absonderungsersetzenden Maßnahmen derzeit kein Anwendungsbereich mehr.
Hinsichtlich der Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer COVID-19 Infektion gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
Außer Kraft getreten ist außerdem der unter Ziffer II. 1 des Rundschreibens vom 16.02.2023 geregelte Anspruch aus § 45 SGB V (Tarifbeschäftigte) bzw. aus § 31 a Abs. 1 S. 2 UrlVO (Beamtinnen und Beamte) – Schließung von Kitas, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Weiterhin Bestand haben bis einschließlich 30.04.2023 die unter Ziffer II 2. des seinerzeitigen Schreibens getroffenen Regelungen zur Bewältigung einer akuten Pflegesituation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (§ 9 PflegeZG für die Tarifbeschäftigten bzw. § 31 a Abs. 2 UrlVO für die Beamtinnen und Beamten).
Beachtet werden soll laut Ministerium dazu insbesondere, dass nach dem 30.04.2023 alle im Schreiben vom 16.02.2023 getroffenen Regelungen außer Kraft treten.
Petition zur Abschaffung Kostendämpfungspauschale (25.01.2023)
Update (16.02.2023):
Der dbb rlp ist begeistert: Der Mitzeichnungszähler im Internet dreht sich beständig weiter. Es sei sicher, dass ein noch nie erreichtes Spitzenergebnis zu schaffen sei, denn pünktlich zur Halbzeit der Mitzeichnungsfrist habe die Petition zur Abschaffung der beihilfenrechtlichen Kostendämpfungspauschale über 10 000 gezählte Mitzeichnende und damit weit mehr als jede andere Online-Petition seit 2011 auf der Website der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz.
Je höher die Mitzeichnungszahl am Ende der behördlich gesetzten Frist am 08. März 2023, desto höher dürfte der öffentliche Druck sein für das anschließende parlamentarische Verfahren und eine öffentliche Anhörung.
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Nachtrag (26.01.2023):
Die Homepage der Bürgerbeauftragten hatte zwischen dem 24.01.23 und dem 25.01.23 Probleme und es kam dazu, dass keine Mitzeichnungen angenommen wurden.
Wer nach dem Absenden seiner Mitzeichnungsdaten keine Rückmeldung „Ihre Mitzeichnung wurde angenommen“ erhalten hat, ist noch nicht registriert.
Bitte dann die Mitzeichnung noch einmal wiederholen.
Die Poststelle der Bürgerbeauftragten hat nach Hinweis auf ein mögliches Registrierproblem mitgeteilt, dass das Problem behoben und die Mitzeichnungsfrist auch um einen Tag verlängert wurde.
Sie lautet jetzt auf Mittwoch, den 8. März 2023.
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Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat auf der behördlichen Internetseite eine Petition zur ersatzlosen Streichung der beihilfenrechtlichen Kostendämpfungspauschale aus der Beihilfenverordnung/dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz veröffentlicht und zur online-Mitzeichnung freigegeben.
Zur Online-Mitzeichnung:
www.diebuergerbeauftragte.rlp.de/petition/ersatzlose-abschaffung-der-kostendaempfungspauschale-kdp-und-entsprechende-aenderung-der-beihilfeverordnung-und-des-landesbeamtengesetz/
Zur Mitzeichnung muss man seine persönlichen Daten angeben; diese werden nicht im Netz veröffentlicht. Mitzeichnende werden nur zahlenmäßig erfasst.