vhw Mitteilungen

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Länder-Einkommensrunde 2023: Tarifergebnis soll auf Beamte „1:1“ übertragen werden (08.01.2024)

Auch in Rheinland-Pfalz wird das verhandelte Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ohne Änderungen per Landesgesetz auf die Besoldung und Versorgung der Landes- sowie Kommunalbeamtinnen und -beamten übertragen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der von den Tarifvertragsparteien gefundenen Lösung für einen zügigen Inflationsausgleich und auch für den im weiteren Verlauf vorgesehenen Sockelbetrag.
Diese Information gaben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen in einem Video-Gespräch mit der dbb Landesvorsitzenden Lilli Lenz, bevor anschließend der Ministerrat den nötigen Grundsatzbeschluss fasste.

Für den Landes- und Kommunalbeamtenbereich bedeutet der Kabinettsbeschluss:

  • Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsauszahlung einmalig in Höhe von 1.800 Euro sowie für die Monate Januar bis Oktober 2024 zudem jeweils monatlich in Höhe von 120 Euro. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten die Zahlungen entsprechend ihres jeweiligen individuellen Ruhegehaltssatzes.
  • Zum 1. November 2024 erfolgt eine Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro.
  • Zum 1. Februar 2025 ist eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent vorgesehen.
  • Für Anwärter und Anwärterinnen soll gelten: Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsauszahlung in Höhe von 1.000 Euro, für Januar 2024 bis Oktober 2024 jeweils Monatszahlungen in Höhe von 50 Euro. Zum 1. November 2024 erfolgt dann eine Erhöhung der Anwärterbezüge um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.
  • Die Umsetzung soll so schnell wie technisch möglich erfolgen, die Tarifzahlungen will das Land Ende Januar starten, die Besoldungs- und Versorgungszahlungen spätestens Ende März 2024.

Quelle: dbb rlp, https://www.dbb-rlp.de/aktuelles/news/tarifergebnis-soll-auf-beamte-11-uebertragen-werden/

Weitere Informationen finden Sie im dbb Rundschreiben.